![Mann bekommt durch einen Arzt eine Corona-Impfung in den Arm](https://www.ikk-classic.de/assets/396/8396_ikkc_weblow-2x1-large_jpg.jpg)
Die wichtigsten Fakten zu den Corona-Tests
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält konkrete Bestimmungen zu regelmäßigen betrieblichen Angeboten für Corona-Tests. Im Wortlaut heißt es: "Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal wöchentlich einen Corona-Test anbieten." Diese Testangebotspflicht besteht für Unternehmen vorerst bis zum 30. Juni 2021.