
Die wichtigsten Fakten zu den Corona-Tests
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält konkrete Bestimmungen zu regelmäßigen betrieblichen Angeboten für Corona-Tests. Im Wortlaut heißt es: "Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal wöchentlich einen Corona-Test anbieten." Diese Testangebotspflicht besteht für Unternehmen vorerst bis zum 30. Juni 2021.