Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Was tun als Führungskraft?
Es sind alarmierende Zahlen, die eine empirische Studie zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von Juni 2018 bis Mai 2019 durchgeführt wurde, aufzeigt: Mit insgesamt neun Prozent der Befragten war etwa jede elfte erwerbstätige Person im Zeitraum der letzten drei Jahre von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen.
Frauen haben mit einem Anteil von rund 13 Prozent signifikant häufiger als Männer mit einem Anteil von fünf Prozent sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Von allen Betroffenen waren gut drei Viertel weiblich und ein Viertel männlich. Häufig trifft es jedoch auch homo- oder bisexuell orientierte oder transgeschlechtliche Menschen sowie Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund. Insgesamt wurde in der Studie eine große Bandbreite an Formen und Schweregraden von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sichtbar. Zumeist handelte es sich nicht um einmalige, sondern um wiederholte Belästigungen. Diese werden von jeder zweiten bis dritten betroffenen Person als psychisch belastend, erniedrigend und/oder beschämend wahrgenommen. Ein Risiko für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zeigt sich in allen Branchen, ist aber der vorliegenden Studie nach relativ am häufigsten in Berufsfeldern des Gesundheits- und Sozialwesens, in Kunst/Unterhaltung, Handel, Verkehr, Wasser- und Energieversorgung sowie im Bereich Erziehung und Unterricht zu finden (zur kompletten Studie).
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind hierbei in der Pflicht: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet sie bei sexuellen Übergriffen zu handeln. Doch was können sie tun? Ab wann müssen sie einschreiten? Und lassen sich sexuelle Übergriffe vermeiden? Alle wichtigen Fragen beantwortet Florian Hock, Arbeitsrechtsexperte bei der Rechtsanwaltskanzlei Labisch in Mainz, im Interview.