Corona-Ausnahmeregelung läuft aus
Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld für längstens 10 Arbeitstage je Kalenderjahr, für Alleinerziehende längstens für 20 Tage. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Anspruch befristet ausgedehnt: Seit 2021 standen jedem Elternteil pro Kind 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld zu, Alleinerziehenden maximal 60 Tage. Diese Ausnahmeregelung läuft Ende 2023 aus, sodass der Anspruch auf Kinderkrankengeld wieder auf die regulären 10 bzw. 20 Arbeitstage zurückfallen würde.