Mehr als zwei Drittel Teilrente: Kein Krankengeld ab 2027
Bisher konnte der Bezug einer Teilrente wegen Alters grundsätzlich mit einem Krankengeldanspruch aus der Beschäftigung verbunden sein. Das ändert sich zum 1. Januar 2027.
Nach der Neuregelung durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz besteht bei einer Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente kein Anspruch auf Krankengeld mehr.
Damit gilt künftig bei einer:
- Teilrente bis einschließlich zwei Drittel der Vollrente: Der Krankengeldanspruch bleibt grundsätzlich bestehen.
- Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente: Es besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
Die Regelung betrifft beispielsweise Beschäftigte, die bislang aus strategischen Überlegungen eine Teilrente nahe der Vollrente beziehen. Eine solche Gestaltung ist rentenrechtlich weiterhin möglich – die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen ändern sich jedoch.