Neuerungen im Gesundheits­wesen 2024: Das müssen Versicherte wissen

Redaktion
IKK classic

Seit Januar 2024 ist das E-Rezept in Arztpraxen und Apotheken Pflicht. Dazu gibt es mehr Pflegegeld und Kinderkrankentage. Ein Überblick über alle wichtigen Änderungen im Gesundheitssystem – und was diese für Versicherte bedeuten.

Zum Jahreswechsel gibt es immer zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen. Auch im Jahr 2024 gibt es einige Neuerungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege.

„Vor allem im Bereich Digitalisierung gibt es eine erfreuliche Entwicklung“, sagt Dr. Christian Korbanka von der IKK classic. „Da besteht im Gesundheitswesen großer Aufholbedarf.“ So wurde beispielsweise das klassische rosafarbene Rezept vom neuen E-Rezept abgelöst. Das ist jedoch nur ein Beispiel von vielen. „Und in Zukunft wird noch einiges mehr kommen.“

So funktioniert das neue E-Rezept

Seit dem 1. Januar 2024 sind Arztpraxen dazu verpflichtet, das elektronische Rezept auszustellen. Das E-Rezept gibt es zwar schon seit einiger Zeit, hat sich jedoch nun als Standard etabliert und das rosafarbene Rezept abgelöst.

Für Versicherte hat das E-Rezept viele Vorteile. „Es ist eine große Erleichterung“, sagt der Experte. "Nun können sich Patientinnen und Patienten Folgerezepte für ihre Medikamente beispielsweise auch telefonisch verordnen lassen. Das elektronische Rezept kann dann einfach mit der IKK Gesundheitskarte oder über die E-Rezept-App der Gematik von den Versicherten in der Apotheke eingelöst werden, ohne dass die Praxis aufgesucht werden muss. Voraussetzung dafür ist, dass die Patientin oder der Patient in diesem Quartal bereits in der Praxis war und die Gesundheitskarte dort eingelesen wurde. Damit werden gleichzeitig die Arztpraxen entlastet. Auch für uns als Krankenkasse bietet der digitale Weg erhebliche Vorteile. Das jedoch nur als Information am Rande."

Um ein E-Rezept in der Apotheke einzulösen, gibt es für Patientinnen und Patienten drei Möglichkeiten:

  • QR-Code:

    In der Praxis wird ein QR-Code auf Papier gedruckt. Dieser wird in der Apotheke eingescannt. Der Prozess ist nahezu gleich wie beim alten Rezept.

  • Elektronische Gesundheitskarte:

    Das E-Rezept wird durch die Arztpraxis in der sogenannten Telematikinfrastruktur bereitgestellt. Über die IKK Gesundheitskarte können die Mitarbeitenden der Apotheke dann das E-Rezept abrufen.

  • App:

    Das elektronische Rezept wird durch die Arztpraxis in der Telematikinfrastruktur bereitgestellt und kann über die E-Rezept-App der gematik mit dem Smartphone ganz einfach in der Apotheke der Wahl eingelöst werden. Mit der App ist es zudem möglich, das Rezept bereits vorab an die gewünschte Apotheke zu senden. Sobald das Medikament vor Ort abholbereit ist, erhält man in der App eine Benachrichtigung.

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Hat das E-Rezept auch Nachteile?

Viele Patientinnen und Patienten haben von Startschwierigkeiten mit dem E-Rezept berichtet. Diese hingen häufig damit zusammen, dass nicht alle Arztpraxen oder Apotheken zu Beginn die notwendige technische Ausstattung hatten. Auch, dass Ärztinnen oder Ärzte das E-Rezept nicht richtig ausgestellt haben, kam in Einzelfällen vor. Das ist voraussichtlich jedoch nur zu Beginn eine Herausforderung. „Dabei sollte es sich um Kinderkrankheiten handeln“, sagt Dr. Christian Korbanka.

Die Zahlen bestätigen: Allein in den ersten vier Wochen wurden bereits mehr als 31 Millionen Rezepte elektronisch ausgestellt. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Inzwischen sind das ca. 55 Prozent aller Rezepte. Christian Korbanka geht davon aus, dass die Entwicklung zügig voranschreitet. In den kommenden Jahren werden sukzessive dann auch Heil- und Hilfsmittel digital verordnet werden.

Auch die Menschen, die beispielsweise kein Smartphone besitzen, haben keinen Nachteil in der Versorgung. Für sie funktioniert der Ausdruck mit dem QR-Code genauso gut wie das bisherige rosafarbene Rezept auf Papier.

Beim Thema Datenschutz müssen sich die Menschen ebenfalls keine Sorgen machen. Der Prozess unterliegt höchsten Datensicherheits-Standards. Es wird über die Telematikinfrastruktur (TI), an die Arztpraxen und Apotheken angeschlossen sind, abgewickelt. Die TI ist die offizielle Infrastruktur für das Speichern und Verarbeiten von Gesundheitsdaten in Deutschland.

GesundheitsID: Ein Zugang für alle Gesundheitsanwendungen

Im Zuge der Digitalisierung gibt es eine weitere große Neuerung: Seit diesem Jahr müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine GesundheitsID anbieten. Dabei handelt es sich um eine digitale Identität als Ergänzung zur elektronischen Gesundheitskarte.

Die GesundheitsID wird dafür verwendet, um sich bei Gesundheits-Apps wie der E-Rezept-App oder der elektronischen Patientenakte (ePA) anzumelden. Diesen Service hatten Versicherte der IKK classic bereits vor dem Jahreswechsel.

Für die Zukunft ist vorgesehen, dass die digitale Identität die Gesundheitskarte aus Plastik als Versicherungsnachweis in der Arztpraxis ergänzen soll. „Das liegt jedoch noch weit in der Zukunft.“

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Die elektronische Patientenakte

Viele Informationen über unsere Gesundheit stehen in den Aktenordnern unserer Arztpraxen. Gehen wir dann zu einem anderen Arzt, liegen viele dieser Informationen über uns nicht vor und Untersuchungen müssen wiederholt werden. Das will die elektronische Patientenakte (ePA) ändern. Zur ePA-App

Die nächsten Schritte der elektronischen Patientenakte

Damit ist das Ende des Fortschritts in Sachen Digitalisierung längst nicht erreicht: Anfang 2025 soll zudem die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend eingeführt werden. „In den nächsten beiden Jahren wird die Digitalisierung in unserem Gesundheitssystem noch stärker vorangetrieben.“ Bei der IKK classic bieten wir die ePA unseren Versicherten als freiwillige Anwendung bereits seit Januar 2021 an.

Mit der ePA haben Sie alle Ihre relevanten Gesundheitsinformationen wie Medikationspläne, Vorerkrankungen, Blutwerte oder frühere Behandlungen digital gespeichert und jederzeit griffbereit. Mit Ihrer Zustimmung haben auch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte oder das Krankenhaus darauf Zugriff. 

Das Pflegegeld wird um fünf Prozent erhöht

Mit dem Jahreswechsel wurde das Pflegegeld um fünf Prozent erhöht. „Der absolut richtige Schritt“, betont Dr. Christian Korbanka. „Gerade im Hinblick auf die aktuelle Inflation.“ Die Erhöhung des Pflegegeldes kommt allen Pflegebedürftigen zugute. Auch, wenn diese im häuslichen Umfeld durch Angehörige gepflegt werden.

So erhalten nun alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 einen höheren Zuschuss. Statt bisher 901 Euro in Pflegegrad 5 gibt es nun beispielsweise 947 Euro. Zum 1. Januar 2025 soll das Pflegegeld um weitere 4,5 Prozent angehoben werden. Gleiches gilt für Leistungsbeträge für Sachleistungen in der ambulanten Pflege. Ab 2028 ist angedacht, das Pflegegeld an die Inflation zu koppeln, um Pflegebedürftige und deren Familien dauerhaft zu entlasten.

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Mehr Kinderkrankentage für Eltern

Wenn Kinder krank sind und zu Hause gepflegt werden müssen, können Eltern häufig nicht zur Arbeit. Dafür gibt es das Kinderkrankengeld. In den Jahren 2024 und 2025 gibt es 15 Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil. Alleinerziehende können pro Kind 30 Tage in Anspruch nehmen. Das sind fünf Tage mehr pro Elternteil als vor der Corona-Pandemie. Da waren es regulär zehn Tage. Familien mit mehr als zwei Kindern erhalten innerhalb eines Kalenderjahres maximal 35 Arbeitstage Kinderpflegekrankengeld pro Elternteil. Bei Alleinerziehenden ist der Anspruch auf 70 Arbeitstage begrenzt.

Außerdem müssen Eltern nicht mehr zwingend eine Arztpraxis aufsuchen, um eine Bescheinigung zu erhalten, dass sie ein krankes Kind betreuen. Eine Krankschreibung für Kinder ist seit Dezember 2023 auch per Telefon möglich. Zumindest dann, wenn das Kind in der Praxis bekannt ist und keine ärztliche Untersuchung erforderlich ist. „Das macht es für Eltern deutlich leichter“, sagt Dr. Christian Korbanka.

Mehr zur Leistung Kinderpflegekrankengeld erfahren

Die Krankenhausreform steht an

Darüber hinaus plant die Bundesregierung ab 2025 eine der größten Veränderungen im Gesundheitswesen der letzten Jahrzehnte: die Krankenhausreform. „Damit wird sich das Gesundheitssystem stark verändern“, kündigt Dr. Christian Korbanka an. „Ziel der Reform ist es, durch Spezialisierung die Versorgungsqualität weiter zu verbessern. Und das bei gleichzeitiger Sicherung der Krankenhausversorgung in der Fläche.“ Ganz wichtig ist dabei: „Der Umbau darf die Versicherten nicht zusätzlich finanziell belasten.“

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Veröffentlicht am 14.02.2024

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