
1. ePA: Alle wichtigen Gesundheitsdaten an einem Ort
Seit dem 1. Januar 2021 steht die elektronische Patientenakte, kurz ePA, allen gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung. Versicherte haben mit der ePA ihre Gesundheitsdaten auf dem Smartphone oder Tablet jederzeit griffbereit, denn in der elektronischen Patientenakte sind alle Informationen zentral gespeichert. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist absolut freiwillig und basiert auf höchsten Datenschutz-Standards.
In der ePA können unter anderem Medikationspläne, Diagnosen und der Impfpass gespeichert werden. Dadurch wird beispielsweise das Risiko von Doppeluntersuchungen oder Fehlmedikationen reduziert, aber auch das eigene Termin-Management erleichtert. Kurzum: Mit der ePA wird die Kommunikation über Papier durch zeitgemäße elektronische Formen abgelöst.