Coronavirus: Fakten-Check

Worum genau geht es eigentlich beim Coronavirus?

(Stand: 31.03.2023)

Der offizielle Name des Virus lautet „SARS-CoV-2“, die Atemwegserkrankung, die es auslöst, wird als „COVID-19“ bezeichnet, kurz für Corona Virus Disease 2019. Man vermutet, dass die Erstübertragung von einem Tier auf einen Menschen erfolgte. Dieser sogenannte Wildtyp des Virus, der Ende 2019 das erste Mal in China von Mensch zu Mensch übertragen wurde, spielt inzwischen kaum noch eine Rolle. Dafür breiten sich immer neue Varianten des Virus aus.

Das liegt daran, dass bei jeder neuen Infektion die winzigen Viren millionen- bis milliardenfach kopiert werden. Bei solchen Kopiervorgängen kommt es immer wieder zu kleinen Fehlern. Manche dieser Fehler erweisen sich als Vorteil, durch die sich das Virus besser ausbreiten kann. So entwickelt sich der Krankheitserreger im Lauf der Pandemie immer weiter. DIe neuen Varianten werden nach den Buchstaben des griechischen Alphabets benannt, um sie voneinander zu unterscheiden.

Hauptübertragungsweg von Mensch zu Mensch ist die Tröpfcheninfektion, beispielsweise über Niesen oder Anhusten. Das funktioniert auch indirekt, zum Beispiel wenn die Tröpfchen über die Hände an Mund- und Nasenschleimhaut oder die Augenbindehaut gelangen. Darüber hinaus sind Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, per Schmierinfektionen möglich. Aufgrund der relativ geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt ist dies aber nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination wahrscheinlich.

Wie schwer der individuelle Krankheitsverlauf sein kann, hängt dabei stark vom zunehmenden Alter und bestehenden Vorerkrankungen ab. Die Gegenmaßnahmen aus Isolierung, Quarantäne und sozialer Distanzierung dienen zum einen dazu, genau diese Menschen möglichst gut vor einer Ansteckung zu schützen. Zum anderen soll das Gesundheitswesen vor allem in den Gebieten mit einer hohen Verbreitung der Infektion bestmöglich entlastet werden.

Modellrechnungen der OECD haben gezeigt, dass die soziale Distanzierung am Arbeitsplatz die wirksamste Methode ist, um die Infektionsrate zu mindern (23 bis 73 Prozent). Hinzu kommt die persönliche Distanzierung im privaten Bereich. Persönliche Hygiene kann die Infektionsrate um 27 Prozent reduzieren. Je besser sich also alle an die Schutzmaßnahmen halten, desto stärker sinkt die Ansteckungsrate. Das ist wichtig, solange in der Bevölkerung noch keine Herdenimmunität besteht oder es Medikamente zur Behandlung gibt.

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IKK Med

Unter unserer kostenlosen medizinischen Beratungs-Hotline IKK Med beraten unsere Experten gerne rund um Fragen zu Viren, Virenschutz und Impfung. Einfach 0800 455 1000 anrufen!

Wie lässt sich eine Ansteckung vermeiden?

  • Hände waschen

    Unsere Hände sind die häufigsten Überträger von Krankheitserregern – wir benutzen mit ihnen Türgriffe, den Türöffner in der S-Bahn und vieles mehr. Durch regelmäßiges Händewaschen werden die Keime deutlich reduziert, wodurch man sich selbst und andere vor Infektionen schützen kann. Um möglichen Erregern den Garaus zu machen, die Hände zunächst unter fließendem Wasser nass machen und anschließend für 30 Sekunden einseifen. Und zwar komplett, das heißt: Nägel, die Stellen zwischen den Fingern und den Handrücken nicht vergessen. Zum Schluss alles gut unter fließendem Wasser abspülen und abtrocknen. Handtücher sollten nicht gemeinsam benutzt werden, um die Verteilung der Viren zu verhindern.

  • Handhygiene

    Aufs Händeschütteln verzichten und Hände aus dem Gesicht halten, denn die Viren gelangen über die Nasenschleimhaut und auch die Augen in den Körper.

  • Abstand halten

    Wer bei hustenden und niesenden Menschen in seiner Umgebung den nötigen Abstand von 1,5 m wahrt, schützt sich nicht nur vor dem Coronavirus, sondern auch vor Grippe und Erkältung.

  • Mund-Nasen-Schutz

    Ab 1. Oktober 2022 gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Ebenso gilt für alle ab 14 Jahren weiterhin die FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren soll eine einfachere OP-Maske reichen.

    Da es immer noch eine große Zahl unerkannt Erkrankter gibt, kann das freiwillige Tragen eines Mundschutzes weiterhin die Ausbreitung von Infektionen verringern.

    Optimal wirksam ist der Mund-Nasen-Schutz nur, wenn er korrekt (d.h. eng anliegend) sitzt und bei Durchfeuchtung bzw. spätestens am nächsten Tag gewechselt wird. Mit jeder Verwendung wird die Maske stärker kontaminiert, bis sie schließlich mehr Risiko birgt als Nutzen bringt.

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Welche Symptome werden durch das Virus ausgelöst?

Die Krankheitsverläufe sind sehr individuell und reichen von Symptomlosigkeit bis zu Lungenversagen. Einen „typischen“ Krankheitsverlauf gibt es nicht.
Die Thieme Compliance GmbH hat online einen Sympton-Check zur Verfügung gestellt.

Zum Symptom-Check
  • häufige Symptome nach wenigen Tagen

    Fieber
    trockener Husten
    Halskratzen
    Schnupfen
    Abgeschlagenheit
    Muskelschmerzen
    zeitweiser Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns

    einige Betroffene leiden auch an Durchfall

  • bei schwererem Verlauf, eine Woche nach Ausbruch

    schwere Atemnot
    Lungenentzündung

Inkubationszeit

Die Inkubationszeit - der Zeitraum zwischen Infektion und Beginn von Symptomen - beträgt meist ein bis 14 Tage. Im Durchschnitt sind es fünf bis sechs Tage. Das ist auch der Grund dafür, dass Verdachtsfälle zwei Wochen isoliert werden. 

Sie haben Symptome bei sich entdeckt?

Jetzt heißt es Ruhe bewahren. Um Ihre Mitmenschen vor einer möglichen Ansteckung zu schützen, immer in die Armbeuge husten und niesen. So vermeiden Sie es, die Erreger über Ihre Hände weiterzuverbreiten. Eine spezifische Therapie gibt es noch nicht, im Zentrum der Behandlung stehen derzeit die optimalen unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes.

Die meisten Infizierten haben nur eine leichte Erkältungssymptomatik mit Frösteln und Halsschmerzen oder gar keine Symptome. Bei etwa 15 von 100 Infizierten kann es zu schwereren Symptomen wie Atemproblemen oder einer Lungenentzündung kommen. Vor allem die folgenden Personengruppen haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe:

  • ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50–60 Jahren)
  • Raucher
  • Personen mit Vorerkrankungen, z.B. koronare Herzerkrankung, Asthma, chronische Bronchitis, chronische Lebererkrankung, Diabetes mellitus, Krebs.
  • Patienten mit einem geschwächtem Immunsystem (ob durch eine Erkrankung oder durch die Einnahme bestimmter Medikamente, wie z. B. Cortison)

Entwickeln Sie Fieber, Husten oder Atemnot, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Er kann am besten einschätzen, welche Schritte nun erforderlich sind. Melden Sie sich auf jeden Fall vorab telefonisch an und schildern kurz, warum Sie eine Corona-Infektion vermuten.

Personen, die einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das SARS-CoV-2-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Ihr zuständiges Gesundheitsamt können Sie hier ermitteln.

Wer zahlt den Test?

Wenn bei Ihnen der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion besteht und der Arzt einen Test verordnet, übernimmt Ihre IKK classic die Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre KV-Karte.

Standard ist in diesem Fall der sogenannte PCR-Test. Dabei werden mit einem Stäbchen Abstriche aus dem Rachen genommen, die man im Labor mit Hilfe spezieller Geräte auf Viren-Erbgut untersucht. 

Für den bisher kostenfreien sogenannten Corona-Bürgertest (Schnelltest) gelten seit 1. Juli 2022 neue Voraussetzungen: Bei Risikoexposition (z.B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) oder wenn die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt werden 3 Euro Eigenbeteiligung fällig. 

Rückkehrer aus Risikogebieten müssen einen PCR-Test selbst bezahlen.

Wo kann ich mich impfen lassen?

Eine Impfung ist in Ihrer hausärztlichen Praxis oder beim Betriebsarzt möglich. Dabei entscheidet jede Ärztin und jeder Arzt selbst, in welcher Reihenfolge und an welche Patienten Impftermine auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Impfdosen vergeben werden. 

Die (Booster-)Impfung ist für Sie kostenlos.

Mehr zur Corona-Impfung

Wie erfolgt meine Krankschreibung, wenn ich Symptome habe?

Die telefonische Krankschreibung wurde zum 31.03.2023 aufgehoben. Patientinnen und Patienten müssen nun wieder persönlich eine Praxis aufsuchen. Nehmen Sie bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege am besten vor Ihrem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis auf und besprechen das weitere Vorgehen.

Ist nach Ansicht des Arztes ein Coronavirus-Test erforderlich, informiert er darüber, wo man sich testen lassen kann. In einigen Regionen brauchen Patienten für die Untersuchung eine Überweisung.

Tipp: Halten Sie bei Ihrem Anruf Ihre Gesundheitskarte bereit, damit das Praxisteam Ihre persönlichen Daten abgleichen kann.

Haben Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, wird diese seit dem 01.07.2022 von Ihrer Arztpraxis auf elektronischem Weg an Ihre Krankenkasse übermittelt (eAU).

Seit dem 1. Januar 2023 können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten nur noch elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Beschäftigte sind nicht mehr verpflichtet, sich um die Weitergabe der Krankmeldung in Papierform an den Arbeitgeber zu kümmern. Sie melden sich dann nur noch unverzüglich – wie bisher auch – bei Ihrem Arbeitgeber krank.

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Häufige Fragen

Was sollten Mütter beim Stillen beachten?

Stillen wird von der Nationalen Stillkommission weiterhin empfohlen: In der Muttermilch von infizierten Frauen wurden bislang keine COVID-19-Erreger nachgewiesen, weshalb es aktuell keine wissenschaftlichen Belege gibt, dass COVID-19 über die Muttermilch übertragen werden kann. Hauptrisikofaktor für eine Übertragung beim Stillen ist der enge Hautkontakt. Doch die Vorteile des Stillens überwiegen, so dass das Stillen unter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen empfohlen wird.

Infizierte Mütter oder Verdachtsfälle sollten beim Stillen durch Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen vor und nach dem Kontakt mit dem Kind und durch das Tragen eines Mundschutzes eine Übertragung des Virus durch Tröpfcheninfektion verhindern.

Eine gute Übersicht rund um alle wichtigen Fragen gibt die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG).

Gibt es eine Behandlungsmöglichkeit?

Bislang gibt es noch keine genau auf das Virus abgestimmte Therapie.

Schwer erkrankte Patienten werden symptomatisch behandelt, z. B. mit fiebersenkenden Mitteln, mechanischer Beatmung oder der Therapie etwaiger bakterieller Zusatzinfektionen. In Einzelfällen werden auch antivirale Medikamente getestet.

Wann muss ich in Quarantäne?

Wenn Sie noch über keinen vollständigen Impfschutz verfügen (Booster-Impfung bzw. geimpft und genesen) und ein hohes Risiko besteht, dass Sie sich angesteckt haben, wird von den Behörden eine Quarantäne von 10 Tagen angeordnet. Enger Kontakt zu einem an COVID-19-Erkrankten innerhalb der vergangenen zwei Wochen ist so ein Risikofall. Oder dass Sie sich zuletzt in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben und nicht geimpft oder genesen sind. Oder Sie in einem Virusvariantengebiet waren und keinen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen können.

Enger Kontakt bedeutet konkret: Sie leben mit einem nachweislich mit Corona Infizierten in einem Haushalt oder Sie haben mindestens 10 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen, wurden von ihm angehustet oder angeniest - ohne durch eine FFP2- oder OP-Maske geschützt zu sein. Oder Sie waren einer hohen Konzentration an infektiösen Aerosolen ausgesetzt (auch wenn Masken getragen wurden).

War man lediglich im gleichen Raum und hatte keinen engen Kontakt, ist keine Quarantäne erforderlich.

Wer sich freitesten lassen möchte, kann das frühestens am siebten Tag tun. Dabei ist wichtig: Tag eins ist der nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person. Die Dauer verlängert sich auch dann nicht, wenn zwischenzeitlich weitere Haushaltsmitglieder erkranken.

Eine Ausnahme gibt es für Kinder, in deren Schule oder Betreuungseinrichtung regelmäßige Tests durchgeführt werden. Sie dürfen sich bereits nach fünf Tagen mit einem Antigen-Schnelltest freitesten.

Was bedeutet Isolation?

Im Gegensatz zur Quarantäne betrifft die Isolation alle Infizierten. Laut Gesundheitsministerium handelt es sich um „eine behördlich angeordnete Maßnahme für Personen, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion durch einen korrekt durchgeführten und zertifizierten Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test nachgewiesen wurde“.

Normalerweise isolieren Sie sich als infizierte Person zu Hause. Erreicht Sie Ihr positives Testergebnis auf Reisen oder während des Urlaubs, kann die Isolierung auch in Ihrem Hotel erfolgen.

Bei schweren Verläufen erfolgt Ihre Behandlung oder Beobachtung unter Isolationsbedingungen im Krankenhaus.

Die Isolation endet nach zehn Tagen ohne einen weiteren Test. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich sieben Tage nach dem ersten positiven Testergebnis über einen Antigen-Test freizutesten. Voraussetzung: Sie waren in den vorhergehenden 48 Stunden symptomfrei.

Mythen und Falschmeldungen

In den sozialen Medien kursieren zahlreiche Falschmeldungen und Fehlinformationen über das Coronavirus. Manche basieren auf Missverständnissen, andere werden gezielt verbreitet. Vertrauen Sie nicht einfach jeder Meldung, die Sie lesen, sondern hinterfragen Sie kritisch, wer der Absender ist und welche Interessen er haben könnte. Am verlässlichsten sind die Informationen, die Sie über die offiziellen Regierungseinrichtungen und die bekannten Nachrichtenmedien (ob Print, Hörfunk, TV oder online) erhalten.

Innerhalb kürzester Zeit sind nach Verbreitung des Coronavirus diverse Bücher erschienen, die als Ratgeber dienen oder vermeintliche Geheimnisse über die Epidemie aufdecken sollen.

Ebenso machen Tipps zu angeblichen Heilmitteln wie Wundersuppen, Knoblauch, Cannabis, Sesamöl, Alkohol, homöopathische und/oder Naturheilmittel oder besondere Atemtechniken die Runde.

Mit dem Wahrheits- bzw. Wirksamkeitsgehalt solcher Produkte ist es nicht weit her. Aber selbstverständlich können SIe mit einer ausgewogenen Ernährung Ihr Immunsystem bei seiner wichtigen Arbeit unterstützen.

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