

Wer regelmäßig Sport treibt, seine Impfungen auffrischt oder zur Vorsorge geht, kann sich mit dem IKK Bonus belohnen. Die Anzahl der Maßnahmen ist unbegrenzt – je aktiver Sie am Programm teilnehmen, desto lauter klingelt es in Ihrem Portemonnaie.
Sie können zwischen einem Geldbonus oder einem Zuschuss zu bestimmten Leistungen wählen. Dieser Zuschuss ist sogar doppelt so hoch wie der Geldbonus. Jedes Familienmitglied profitiert dabei gleichermaßen. Und das Beste: Der IKK Bonus lässt sich perfekt mit unseren anderen Produkten verbinden – ob IKK Spartarif oder Gesundheitskurs.

25 Euro gibt es für
(ab 2 Maßnahmen bonusfähig, jede Maßnahme kann nur einmal im Kalenderjahr anerkannt werden)
Regelmäßige Aktivitäten
IKK Gesundheitskurs
Erfolgreiche Teilnahme an einem durch die IKK geprüften Kursangebot
Qualitätsgesichertes Fitness- oder Sportstudio
aktive Mitgliedschaft oder mindestens 20 Trainingseinheiten im Kalenderjahr
Sportverein oder Betriebs-/Hochschulsport
Teilnahme an Bewegungsangeboten im Sportverein oder an einer Betriebs-/Hochschulsportgruppe
Gemeinschaftssportliche Aktivitäten im Freien unter Leitung eines qualifizierten Übungsleiters
Dazu gehören zum Beispiel Lauftreffs, Radtouren des ADFC, Wanderungen des DWV und Kletter- oder Mountainbike-Kurse mit entsprechender Vorbereitung.
Rückbildungsgymnastik für Frauen
Kursteilnahme nach der Geburt eines Kindes
Statuswerte (nur in Verbindung mit einer regelmäßigen Aktivität bonusfähig)
Deutsches Sportabzeichen
nach den Bedingungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für ein Abzeichen im Kalenderjahr
Leistungsabzeichen eines deutschen Sportverbandes
Bewegungsorientiertes Sportabzeichen, zum Beispiel Deutsches Wanderabzeichen, Schwimmabzeichen, Triathlonabzeichen. Pro Teilnahmezeitraum kann ein Abzeichen abgerechnet werden.
Body-Mass-Index (BMI)
BMI innerhalb der Grenzen der WHO-Empfehlungen. Bei Schwangeren entscheidet ein Arzt, welcher BMI angemessen ist.
Blutdruckwert
Blutdruckwert im medizinischen Normbereich
10 Euro gibt es für
(ab der ersten Maßnahme bonusfähig)
Gesundheits-Check-up
Kontrolle des allgemeinen Gesundheitszustands, zwischen 18 und 34 Jahren einmalig, ab 35 Jahre alle drei Jahre möglich
Krebsfrüherkennung für Frauen
Für Frauen ab 20 Jahren: jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhals- und Brustkrebs
Krebsfrüherkennung für Männer
Für Männer ab 45 Jahren: jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Prostatakrebs
Darmkrebsvorsorge
- zwischen 50 und 54 Jahre: jährlicher Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl
- Männer ab 50 Jahre, Frauen ab 55 Jahre: insgesamt zwei Darmspiegelungen
(Koloskopien) im Abstand von 10 Jahren - ab 55 Jahre, sofern noch keine Koloskopie genutzt wurde:
alle 2 Jahre Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl
Hautkrebsvorsorge
Ab 35 Jahre: Früherkennung von Hautkrebs (alle zwei Jahre möglich)
Mammographie-Screening
Brustkrebsvorsorge für Frauen zwischen 50 und 69 Jahre, alle zwei Jahre möglich
Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysma
Für Männer ab 65 Jahre: Früherkennung von Bauchschlagader-Erweiterung – einmalig möglich
Mutterschaftsvorsorge
Für Schwangere jede gesetzlich vorgesehene Untersuchung
U-Untersuchungen Kinder U1 – U11
direkt nach der Geburt bis zum Alter von 10 Jahren
Jugenduntersuchungen J1 – J2
Kontrolle des allgemeinen Gesundheitszustands im Alter von 12 bis 17 Jahren
5 Euro gibt es für
(ab der ersten Maßnahme bonusfähig)
Schutzimpfung
jede von der IKK classic übernommene Schutzimpfung nach Abschluss der Immunisierung (Kombinationsimpfungen zählen als eine Maßnahme)
Zahnvorsorge
je eine Kontrolluntersuchung pro Kalenderhalbjahr – ab 6 Jahre
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen FU 1 – FU 2
zwischen dem 6. Monat und 5 Jahren – insgesamt sechs Termine
Es wird maximal die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erstattet.
So rechnen Sie den IKK Bonus ab
Sammeln Sie alle gewünschten Aktivitäten im Teilnahmezeitraum und lassen Sie sich diese auf Ihrem Bonusantrag nachweisen. Ihren personalisierten Bonusantrag können Sie direkt in unserer IKK Onlinefiliale ausdrucken oder mit wenigen Klicks online anfordern – oder Sie holen diesen direkt in Ihrem IKK Service-Center ab. Noch einfacher können Sie Ihre Aktivitäten jetzt digital in unserer IKK classic-App sammeln, natürlich auch für Ihre familienversicherten Kinder.
Jedes Familienmitglied füllt einen eigenen Bonusantrag aus. Darauf lassen sich Groß und Klein alle Bonus-Aktivitäten bescheinigen, um sich die finanziellen Vorteile des IKK Bonus zu sichern. Ein Teilen des Bonusantrages sowie die Übertragung von Bonusmaßnahmen auf Dritte ist nicht möglich. Der vollständig ausgefüllte Bonusantrag kann einmal pro Kalenderjahr bei der IKK classic eingereicht werden – gerne auch wieder über die IKK Onlinefiliale oder die IKK classic-App.
Voraussetzung für die Auszahlung ist eine laufende Versicherung bei der IKK classic zum Zeitpunkt der Einreichung des Bonusantrags. Um eine Bonuszahlung zu erhalten, reichen Sie den Bonusantrag spätestens drei Monate nach Ende des Teilnahmejahres ein, also bis Ende März.
Bonusfähige Aktivitäten können alternativ auch durch eine Bescheinigung des Anbieters oder eine Zahlungsbestätigung nachgewiesen werden. Wichtig: Darauf muss immer Ihr Name, die Bezeichnung der Aktivität, Datum sowie Stempel und Unterschrift ersichtlich sein.
Bonusfähige Aktivitäten für einen Bonusantrag müssen innerhalb von einem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Selbstverständlich ist eine Teilnahme auch dann möglich, wenn Sie gleichzeitig an den Wahltarifen oder den DMP-Programmen teilnehmen.
Ausnahmen
- IKK classic Betreute nach § 264 SGB V (zum Beispiel Asylbewerber) können auch am Bonusprogramm der IKK classic teilnehmen, eine Prämie kann an sie aber nicht ausgezahlt werden.
- Versicherte, deren Leistungsansprüche aufgrund von Beitragsrückständen ruhen, erhalten keinen Bonus.
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