Informationen zum Kinderuntersuchungsheft
Die Früherkennungsuntersuchungen spielen eine zentrale Rolle für das gesunde kindliche Aufwachsen. Dokumentiert werden sie im Kinderuntersuchungsheft, auch Gelbes Heft genannt. Das gelbe Heft sollte mindestens so lange aufbewahrt werden, bis das Kind volljährig geworden ist.
Im Gelben Kinderuntersuchungsheft werden von den Ärztinnen und Ärzten sowie teilweise Hebammen und Entbindungspflegern das genaue Datum und die Ergebnisse aller U-Untersuchungen festgehalten. Das Gelbe Heft unterstützt Eltern bei der Vorbereitung auf die jeweilige Früherkennungsuntersuchung mit Informationen über die altersentsprechenden Untersuchungsinhalte.
Änderung zum 01.01.2026
Ab Januar 2026 werden zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im sogenannten „Gelben Heft“ dokumentiert. Bereits verwendete Gelbe Hefte können weiter genutzt werden: Eltern erhalten hierfür entsprechende Einlegeblätter von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt. Für Neugeborene ab Januar 2026 werden die Gelben Hefte dann bereits die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen enthalten.
Denken Sie als Eltern deshalb daran, ab Januar 2026 zum Zahnarzttermin ihres Kindes auch das Gelbe Heft mitzunehmen, da in diesem – wie in der Kinderarztpraxis – die verpflichtende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse erfolgt.