Finanzielle Unterstützung in der Ausbildung: BAB, BAföG oder Wohngeld?

Auch wenn du während der Ausbildung Geld verdienst – wirklich üppig ist das Azubi-Gehalt nicht. Doch keine Sorge, es gibt viele Möglichkeiten, das monatliche Budget mit staatlichen Leistungen aufzustocken. Hör dir auch Folge 4 des IKK-Azubi-Podcasts "Ausbildung? Machen wir." an. Darin erzählen Azubis, wie sie über die Runden kommen.

Je nachdem für welchen Ausbildungsberuf du dich entschieden hast, kann das monatliche Ausbildungsgehalt von rund 500 bis knapp über 1.000 Euro brutto betragen. Brutto bedeutet, dass von diesem Betrag noch Abgaben wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Nach Abzug erhältst du dein Nettogehalt. Lohnsteuer wird allerdings erst ab einem bestimmten monatlichen Bruttogehalt fällig – für Singles, die in Lohnsteuerklasse 1 fallen, liegt die Schwelle bei 1.029 Euro (Stand: August 2020). Wer weniger verdient, bezahlt keine Steuer.

Die Gesichter von acht jungen Menschen umgeben den Schriftzug "Ausbildung? Machen wir."

Folge #4: Spartipps für Azubis – wie kannst du die Azubi-Kasse aufbessern?

Der IKK classic Azubi-Podcast Hier reinhören

Bei 1.000 Euro brutto monatlich kannst du mit einem Nettogehalt von etwa 800 Euro rechnen – wenn du so viel verdienst, ist dein Ausbildungsberuf einer der besser bezahlten Jobs. Das muss dann auch reichen: Für Ernährung, Kleidung, eventuell Miete und Ausgaben, die mit den eigenen Hobbys zusammenhängen wie der Beitrag für das Fitnesscenter oder andere Freizeitaktivitäten.

Bei einer schulischen Ausbildung gibt es sogar gar kein Gehalt, denn im Gegensatz zur dualen Ausbildung arbeitest du nicht in einem Betrieb. Wer dann keine finanzielle Unterstützung von seinen Eltern bekommt, kann schnell in einen finanziellen Engpass geraten. Doch es gibt Möglichkeiten, wie ihr euer Gehalt aufstocken könnt.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen: Weniger Papierkram als du glaubst

Die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, bekommst du von der Bundesagentur für Arbeit, sofern du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Die wichtigste: Du machst eine Ausbildung und musstest bei deinen Eltern ausziehen, da die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Für eine schulische Ausbildung gibt es keine BAB.

Auch wenn du älter als 18 Jahre oder verheiratet bist, mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammenlebst oder mindestens ein Kind hast, kannst du BAB beantragen, selbst wenn dein Elternhaus nah an deinem Ausbildungsbetrieb liegt. Berufsausbildungsbeihilfe kannst du auch während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) bekommen. Eine BvB ist ein von der Agentur für Arbeit gefördertes Programm zur Vorbereitung auf die Ausbildung. Es dauert bis zu 10 Monate und besteht aus einer Kombination aus Praktika und Unterricht.

Die Bundesagentur für Arbeit berechnet bei der BAB den individuellen Bedarf, der sich nach deinem Wohnverhältnis richtet. Von der Summe, welche die Agentur als deinen monatlichen Bedarf festlegt, wird dein Ausbildungsgehalt abgezogen. Einkommen der Eltern, der Partnerin oder des Partners rechnet die Bundesagentur ebenfalls an, wenn sie einen bestimmten Freibetrag überschreiten.

Weitere Informationen zur BAB findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

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BAB online beantragen: Welche Unterlagen du brauchst

Den Antrag kannst du nach der Registrierung auf der Homepage der Arbeitsagentur online ausfüllen, Nachweise kannst du später hochladen. Es ist also möglich, die Formulare bequem am Computer auszufüllen und abzuschicken. Ein Antrag lohnt sich, immerhin musst du BAB nicht zurückzahlen. Diese Unterlagen brauchst du neben den Formularen der Bundesagentur:

  • Personalausweis

  • Ausbildungsvertrag

  • Mietvertrag

  • Einkommensnachweise der Eltern

  • Einkommensnachweis der (Ehe-) Partnerin oder des (Ehe-) Partners

Versicherungen für Berufseinsteiger

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Kein Anspruch auf BAB? Antrag auf Wohngeld stellen

Um deine eigene Wohnung zu finanzieren, gibt es Wohngeld. Diese Sozialleistung erhältst du von der zuständigen Stelle deiner Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung, dort findest du auch die entsprechenden Formulare. Auf den Webseiten der Behörden findest du die Vordrucke auch online.

Nur wenn BAB für dich nicht infrage kommt, kannst du Wohngeld bekommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du eine zweite Ausbildung beginnst. Zudem musst du eine eigene Wohnung beziehen und sie selbst bezahlen. Für einen Einpersonenhaushalt werden maximal 370 Euro Wohngeld gezahlt, bei mehreren Personen sind die Beträge etwas höher. Auf der Website des Bundesministeriums des Innern findest du einen Wohngeldrechner.

BAföG: Nicht nur eine Leistung für Studierende

Die meisten kennen es vielleicht nur im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Studiums an einer Universität oder Fachhochschule: Doch das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – regelt auch die Förderung von Auszubildenden. Allerdings geht es hierbei um die schulische Ausbildung, für die es keine BAB gibt. Und wie auch bei der Berufsausbildungsbeihilfe muss das BAföG von Auszubildenden nicht zurückgezahlt werden. Bei Studierenden ist das nicht der Fall.

Die Leistung beantragst du beim BAföG-Amt, einige Bundesländer bieten auch die Antragstellung online an. Das richtige Amt findest du auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Der BAföG-Höchstsatz ist 2020 auf 832 Euro für Azubis angehoben worden. Angerechnet wird das Einkommen der Eltern und dein eigenes Vermögen. Das ist allerdings nicht nur die Summe auf deinem Girokonto, sondern auch Immobilien, Bausparverträge oder ein abgezahltes Auto. 

Rosanes Sparschwein steht umgeben von Geldmünzen auf einem Holztisch

Unabhängig vom Einkommen: Der Bildungskredit

Über die Förderbank KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kannst du einen Bildungskredit ausgezahlt bekommen. Hierfür gelten für die Ausbildung die gleichen Voraussetzungen wie für das BAföG, allerdings gibt es den Kredit nur für die letzten 24 Monate deiner Ausbildung. Dafür ist er flexibel anpassbar, du musst keine Sicherheiten nachweisen und du bekommst ihn im Alter zwischen 18 und 36 Jahren.
 
Du kannst maximal 7.200 Euro ausgezahlt bekommen und selbst entscheiden, ob du das Geld in monatlichen Raten oder in größeren Summen überwiesen bekommen möchtest. Mit derzeit 0,72 Prozent Zinsen (Stand: August 2020) ist der Kredit auch relativ günstig. Den Antrag kannst du online über die Website des Bundesverwaltungsamtes stellen.

Kindergeld für über 18-Jährige

Eltern bekommen Kindergeld ab dem Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes – sofern sie es beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr wird das Kindergeld in jedem Fall ausgezahlt. Ist ein Kind älter als 18 Jahre und arbeitssuchend oder in der Ausbildung, wird das Geld weiterhin gezahlt, bis es 25 Jahre alt ist.

Für dich bedeutet das: Du bekommst das Kindergeld von deinen Eltern, wenn du eine Ausbildung machst. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl deiner Geschwister: 2020 sind das 204 Euro mit maximal einem Geschwisterkind, ab 2021 erhöht sich der Betrag auf 219 Euro. Für das dritte Kind gibt es dann 225 Euro, für das vierte 250 Euro.

Zahlreiche Vergünstigungen für Azubis nutzen

Nicht nur staatliche Leistungen helfen dir dabei, über die Runden zu kommen. Du kannst auch sparen – und als Azubi hast du zahlreiche Möglichkeiten. Mit deinem Schülerausweis bekommst du viele Rabatte: Zum Beispiel bei den öffentlichen Verkehrsmitteln, bei den Tarifen für Handy und Internet oder auch beim Girokonto. Darüber hinaus gibt es für Kino, Zoo und Schwimmbäder ebenfalls ermäßigte Preise. Halte einfach die Augen offen und frage nach.

Auch das Vermittlungsbudget kann dir vor Antritt deiner Ausbildung helfen. Das gibt es von der Agentur für Arbeit und ist zum Beispiel für die Ausgaben vorgesehen, die im Bewerbungsprozess anfallen. Das heißt: Fahrkosten zum Bewerbungsgespräch, die Kosten für die Bewerbungsmappe oder auch ein Umzug in eine andere Stadt.

Junge Frau steht auf ihr Smartphone schauend vor einem gelben Bus

Beim Nebenjob auf Freibeträge achten

Wer auch am Wochenende noch ein paar Stunden Zeit hat, kann sich auch einen Nebenjob suchen. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass der oftmals vom Ausbildungsbetrieb genehmigt werden muss – du darfst oft nicht bei einer konkurrierenden Firma arbeiten, außerdem darf dich der Nebenjob nicht derart belasten, dass er deine Haupttätigkeit, also deine Ausbildung, beeinträchtigt.

Beziehst du BAB oder BAföG, solltest du auch prüfen, ob du mit dem Einkommen aus der Nebentätigkeit die Freibeträge überschreitest. Ansonsten könntest du eine geringere Förderung erhalten, oder sie wird dir gar nicht mehr gewährt, weil dein Einkommen deinen berechneten Bedarf schon deckt. Generell solltest du maximal einen Minijob (450-Euro-Job) aufnehmen, denn dabei fallen kaum zusätzliche Steuern und Sozialabgaben an.

Ein Antrag lohnt sich

Als Auszubildender hast du viele Möglichkeiten, dein Azubi-Gehalt aufzustocken und dir dein Leben während der Lehre zu finanzieren. Auch wenn die Lehrjahre damit immer noch nicht zu Herrenjahren werden – existenzielle Sorgen musst du dir im Normalfall als Azubi keine machen. Und auch wenn der Weg zu Ämtern und Behörden oftmals nur ungern genommen wird – es lohnt sich. Denn Auszubildende haben im Vergleich zu Studierenden den Vorteil, dass sie BAB oder BAföG nicht zurückzahlen müssen. 

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