Finanzielle Unterstützung in der Ausbildung: BAB, BAföG oder Wohngeld?

Auch wenn du während der Ausbildung Geld verdienst – wirklich üppig ist das Azubi-Gehalt nicht. Doch keine Sorge, es gibt viele Möglichkeiten, das monatliche Budget mit staatlichen Leistungen aufzustocken. Hör dir dazu auch Folge 4 unseres Azubi-Podcasts "Ausbildung? Machen wir." an. Darin erzählen Azubis, wie sie über die Runden kommen.

Je nachdem für welchen Ausbildungsberuf du dich entschieden hast, kann das monatliche Ausbildungsgehalt von rund 500 bis knapp über 1.000 Euro brutto betragen. Brutto bedeutet, dass von diesem Betrag noch Abgaben wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Nach Abzug erhältst du dein Nettogehalt. Lohnsteuer wird allerdings erst ab einem bestimmten Jahresgehalt fällig – für Singles liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro im Jahr (Steuerjahr 2023). Wer weniger verdient, bezahlt keine Steuer.

Spartipps für Azubis – wie kannst du die Azubi-Kasse aufbessern?

Folge #4 des IKK classic Azubi-Podcast
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Bei 1.000 Euro brutto monatlich kannst du mit einem Nettogehalt von etwa 800 Euro rechnen – wenn du so viel verdienst, ist dein Ausbildungsberuf einer der besser bezahlten Jobs. Das muss dann auch reichen: Für Ernährung, Kleidung, eventuell Miete und Ausgaben, die mit den eigenen Hobbys zusammenhängen – wie der Beitrag für das Fitnesscenter oder andere Freizeitaktivitäten.

Bei einer schulischen Ausbildung gibt es sogar gar kein Gehalt, denn im Gegensatz zur dualen Ausbildung arbeitest du nicht in einem Betrieb. Wer dann keine finanzielle Unterstützung von seinen Eltern bekommt, kann schnell in einen finanziellen Engpass geraten. Doch es gibt Möglichkeiten, wie ihr euer Gehalt aufstocken könnt.

Was ist Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?

Die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, bekommst du von der Bundesagentur für Arbeit, sofern du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Die wichtigste: Du machst eine Ausbildung und musstest bei deinen Eltern ausziehen, da die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Für eine schulische Ausbildung gibt es keine BAB.

Wer bekommt Berufsausbildungsbeihilfe? Auch wenn du älter als 18 Jahre oder verheiratet bist, mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammenlebst oder mindestens ein Kind hast, kannst du BAB beantragen, selbst wenn dein Elternhaus nah an deinem Ausbildungsbetrieb liegt. Berufsausbildungsbeihilfe kannst du auch während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) bekommen. Eine BvB ist ein von der Agentur für Arbeit gefördertes Programm zur Vorbereitung auf die Ausbildung. Es dauert bis zu 10 Monate und besteht aus einer Kombination aus Praktika und Unterricht.

Die Bundesagentur für Arbeit berechnet bei der BAB den individuellen Bedarf, der sich nach deinem Wohnverhältnis richtet. Von der Summe, die die Agentur als deinen monatlichen Bedarf festlegt, wird dein Ausbildungsgehalt abgezogen. Einkommen der Eltern, der Partnerin oder des Partners rechnet die Bundesagentur ebenfalls an, wenn sie einen bestimmten Freibetrag überschreiten.

Weitere Informationen zur BAB findest du hier:

Website der Bundesagentur für Arbeit

Wo kann ich BAB beantragen und welche Dokumente brauche ich?

Den Antrag kannst du nach der Registrierung auf der Homepage der Arbeitsagentur online ausfüllen, Nachweise kannst du später hochladen. Es ist also möglich, die Formulare bequem am Computer auszufüllen und abzuschicken. Ein Antrag lohnt sich, immerhin musst du BAB nicht zurückzahlen. Diese Unterlagen brauchst du neben den Formularen der Bundesagentur:

  • Personalausweis

  • Ausbildungsvertrag

  • Mietvertrag

  • Einkommensnachweise der Eltern

  • Einkommensnachweis der (Ehe-) Partnerin oder des (Ehe-) Partners

Wie hoch ist die Berufsausbildungsbeihilfe?

Wie viel Berufsausbildungsbeihilfe bekommt man? Laut bafoegaktuell liegt der Grundbedarf seit August letzten Jahres bei 421 Euro, der Mietzuschuss bei 360 Euro. Insgesamt liegt der Höchstsatz dementsprechend bei 781 Euro. Wie hoch die Berufsausbildungsbeihilfe dann schlussendlich ist, hängt einerseits vom Gesamtbedarf (Grundbedarf + Zuschläge wie Fahrtkosten) und andererseits vom Einkommen ab. Je höher Letzteres ist, desto geringer der Gesamtbedarf. Die BAB wird für alle Auszubildenden individuell von der Agentur für Arbeit berechnet.

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Kein Anspruch auf BAB? Antrag auf Wohngeld stellen

Um deine eigene Wohnung zu finanzieren, gibt es Wohngeld. Wo kannst du den Antrag auf Wohngeld stellen? Die Sozialleistung erhältst du von der zuständigen Stelle deiner Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Dort findest du auch die entsprechenden Formulare, mit denen du deinen Antrag auf Wohngeld stellen kannst. Meist lassen sich die Vordrucke direkt online ausfüllen. Folgende Unterlagen benötigst du für deinen Antrag: Einkommensnachweise, deinen Mietvertrag und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate.

Wohngeld kannst du nur erhalten, wenn BAB für dich nicht infrage kommt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du eine zweite Ausbildung beginnst. Zudem musst du eine eigene Wohnung beziehen und sie selbst bezahlen. Für einen Einpersonenhaushalt werden maximal 370 Euro Wohngeld gezahlt, bei mehreren Personen sind die Beträge etwas höher. Seit Januar 2023 profitieren sogar noch mehr Haushalte vom sogenannten Wohngeld-Plus als bisher. Es lohnt sich also, deinen Anspruch zu prüfen. Auf der Website des Bundesinnenministeriums findest du einen Wohngeldrechner zur Orientierung.

Wohngeldrechner des Bundesinnenministeriums

BAföG in der Ausbildung: Wie viel bekommt man?

Die meisten kennen es vielleicht nur in Zusammenhang mit der Finanzierung eines Studiums an einer Universität oder Fachhochschule: Doch das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – regelt auch die Förderung von Auszubildenden. Allerdings geht es hierbei um die schulische Ausbildung, für die es keine BAB gibt. Wer kann also BAföG beantragen? Alle Auszubildenden, die eine Berufsfachschule oder Fachhochschule besuchen. Im Gegensatz zu Studierenden muss das BAföG von Auszubildenden nicht zurückgezahlt werden.

Die Leistung beantragst du beim BAföG-Amt, einige Bundesländer bieten die Antragstellung auch online an. Das richtige Amt findest du auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Der BAföG-Höchstsatz liegt laut meinBafög bei 754 Euro. Angerechnet wird das Einkommen der Eltern und dein eigenes Vermögen. Das umfasst neben der Summe auf deinem Girokonto auch Immobilien, Bausparverträge oder ein abgezahltes Auto. 

Rosafarbenes Sparschwein steht umgeben von Geldmünzen auf einem Holztisch © Getty Images

Was ist der Bildungskredit?

Der Bildungskredit unterstützt dich bei deiner Ausbildung – und bringt einige Vorteile mit sich. Es gibt bei Bildungskrediten keine zeitliche Befristung und sie sind sehr zinsgünstig. Über die Förderbank KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kannst du einen Bildungskredit ausgezahlt bekommen. Hierfür gelten für die Ausbildung die gleichen Voraussetzungen wie für das BAföG, allerdings gibt es den Kredit nur für die letzten 24 Monate deiner Ausbildung. Dafür ist er flexibel anpassbar, du musst keine Sicherheiten nachweisen und du bekommst ihn im Alter zwischen 18 und 36 Jahren.
 
Du kannst maximal 7.200 Euro ausgezahlt bekommen und selbst entscheiden, ob du das Geld in monatlichen Raten oder in größeren Summen überwiesen bekommen möchtest. Der Zinssatz beträgt aktuell 4,32 Prozent (Stand: April 2023). Den Antrag kannst du online über die Website des Bundesverwaltungsamtes stellen.

Kindergeld und Kinderzuschlag für über 18-Jährige

Eltern bekommen Kindergeld ab dem Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes – sofern sie es beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr wird das Kindergeld in jedem Fall ausgezahlt. Ist ein Kind älter als 18 Jahre und arbeitssuchend oder in der Ausbildung, wird das Geld weiterhin gezahlt, bis es 25 Jahre alt ist.

Für dich bedeutet das: Du bekommst das Kindergeld von deinen Eltern, wenn du eine Ausbildung machst. Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld pauschal 250 Euro je Kind. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bedürftige Familien zusätzlich 250 Euro Kinderzuschlag. Ob du diese Zahlungen beantragen kannst, erfährst du hier.

Finanzielle Unterstützung für Schwangere in Ausbildung

Schwanger in der Ausbildung? So erhältst du Unterstützung: Als schwangere Person in der Ausbildung ändert sich in Bezug auf die BAB und das BAföG nicht viel – als Auszubildende hast du auf beide Fördermöglichkeiten einen Anspruch. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund Jugend bist du auch während des Mutterschutzes berechtigt für BAB und BAföG. Der einzige Unterschied lautet hierbei, dass du keine Zusatzleistungen wie Fahrtkosten und Arbeitskleidung bekommst. Nach dem Mutterschutz, in der Elternzeit, hast du keine Berechtigung mehr für BAB oder BAföG. Möchtest du später deine Ausbildung fortsetzen, musst du für beide Förderungen jeweils einen neuen Antrag stellen.

Zusätzlich gibt es verschiedene Stiftungsgelder, die dir als schwangerer Auszubildenden unter die Arme greifen. Beratungsstellen helfen dir hier weiter. Während du im Mutterschutz zwar kein Ausbildungsgehalt erhältst, bekommst du dennoch Mutterschaftsgeld von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin. Dieses setzt sich aus deinem Durchschnitts-Nettogehalt der letzten drei Monate zusammen, die IKK classic zahlt als deine gesetzliche Krankenkasse dabei 13 Euro am Tag. Das Mutterschaftsgeld erhältst du sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen danach.

Zahlreiche Vergünstigungen für Azubis nutzen

Nicht nur staatliche Leistungen helfen dir dabei, über die Runden zu kommen. Du kannst auch sparen – und als Azubi hast du zahlreiche Möglichkeiten. Mit deinem Schülerausweis bekommst du viele Rabatte: Zum Beispiel bei den öffentlichen Verkehrsmitteln, bei den Tarifen für Handy und Internet oder auch beim Girokonto. Darüber hinaus gibt es für Kino, Zoo und Schwimmbäder ebenfalls ermäßigte Preise. Halte einfach die Augen offen und frage nach.

Auch das Vermittlungsbudget kann dir vor Antritt deiner Ausbildung helfen. Das gibt es von der Agentur für Arbeit und ist zum Beispiel für die Ausgaben vorgesehen, die im Bewerbungsprozess anfallen. Das heißt: Fahrkosten zum Bewerbungsgespräch, die Kosten für die Bewerbungsmappe oder auch ein Umzug in eine andere Stadt.

Junge Frau steht auf ihr Smartphone schauend vor einem gelben Bus © Getty Images

Beim Nebenjob auf Freibeträge achten

Wer am Wochenende noch ein paar Stunden Zeit hat, kann sich einen Nebenjob suchen. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass der oftmals vom Ausbildungsbetrieb genehmigt werden muss – du darfst oft nicht bei einer konkurrierenden Firma arbeiten, außerdem darf dich der Nebenjob nicht derart belasten, dass er deine Haupttätigkeit, also deine Ausbildung, beeinträchtigt.

Beziehst du BAB oder BAföG, solltest du auch prüfen, ob du mit dem Einkommen aus der Nebentätigkeit die Freibeträge überschreitest. Ansonsten könntest du eine geringere Förderung erhalten, oder sie wird dir gar nicht mehr gewährt, weil dein Einkommen deinen berechneten Bedarf bereits deckt. Generell solltest du maximal einen Minijob (450-Euro-Job) aufnehmen, denn dabei fallen kaum zusätzliche Steuern und Sozialabgaben an.

Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung lohnt sich

Auszubildende haben viele Möglichkeiten, ihr Azubi-Gehalt aufzustocken und so ihr Leben während der Lehre zu finanzieren. Und auch wenn der Weg zu Ämtern und Behörden oftmals nur ungern genommen wird – es lohnt sich. Denn Auszubildende haben im Vergleich zu Studierenden den Vorteil, dass sie BAB oder BAföG nicht zurückzahlen müssen. So werden die Lehrjahre damit zwar immer noch nicht zu Herrenjahren – existenzielle Sorgen musst du dir im Normalfall als Azubi aber keine machen.

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