Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen: Weniger Papierkram als du glaubst
Die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, bekommst du von der Bundesagentur für Arbeit, sofern du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Die wichtigste: Du machst eine Ausbildung und musstest bei deinen Eltern ausziehen, da die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Für eine schulische Ausbildung gibt es keine BAB.
Auch wenn du älter als 18 Jahre oder verheiratet bist, mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammenlebst oder mindestens ein Kind hast, kannst du BAB beantragen, selbst wenn dein Elternhaus nah an deinem Ausbildungsbetrieb liegt. Berufsausbildungsbeihilfe kannst du auch während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) bekommen. Eine BvB ist ein von der Agentur für Arbeit gefördertes Programm zur Vorbereitung auf die Ausbildung. Es dauert bis zu 10 Monate und besteht aus einer Kombination aus Praktika und Unterricht.
Die Bundesagentur für Arbeit berechnet bei der BAB den individuellen Bedarf, der sich nach deinem Wohnverhältnis richtet. Von der Summe, welche die Agentur als deinen monatlichen Bedarf festlegt, wird dein Ausbildungsgehalt abgezogen. Einkommen der Eltern, der Partnerin oder des Partners rechnet die Bundesagentur ebenfalls an, wenn sie einen bestimmten Freibetrag überschreiten.
Weitere Informationen zur BAB findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Mehr erfahren