Arbeitsalltag im Betrieb: Regeln in Sachen Arbeitszeit
Regelungen wie Arbeitszeiten und Pausen sind gesetzlich festgelegt, zusätzlich kann ein Tarifvertrag für deine Branche eine Rolle spielen. Die für deinen Beruf zuständige Gewerkschaft kann einen Tarifvertrag mit bestimmten Arbeitszeiten ausgehandelt haben. Auch Gehälter und Urlaubsansprüche sind darin festgehalten – allerdings hast du nur als Gewerkschaftsmitglied einen Anspruch auf die Leistungen, die im Tarifvertrag festgeschrieben sind.
In Deutschland gilt das duale System der Interessenvertretung sowie das Prinzip der Tarifautonomie. Das heißt: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, welche die Interessen der Arbeitnehmer vertreten, können untereinander Vereinbarungen treffen, ohne dass der Staat eingreift. Diese Vereinbarungen werden im Tarifvertrag festgehalten.
Trotzdem kann ein Unternehmen seine Arbeitsverträge an den Regularien der Tarifverträge orientieren – ein gutes Mittel, offene (Azubi-)Stellen zu besetzen. Großunternehmen sind hier oft eher bereit und in der Lage, tarifliche Bestimmungen anzubieten, auch wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist.
Tarifverträge sind allerdings nicht allgemein gültig. Anders sieht es mit Arbeitsschutzgesetzen aus. Und wie genau steht es da um die Arbeitszeiten? Zunächst kommt es darauf an, ob du volljährig bist. Wer unter 18 Jahre alt ist, darf maximal 40 Stunden an maximal fünf Tagen pro Woche arbeiten. Ab viereinhalb Stunden musst du 30 Minuten Pause machen, ab sechs Stunden sind es 60 Minuten.
Zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr darfst du nicht arbeiten, es sei denn, es ist in deinem Job notwendig. Bäcker-Azubis können zum Beispiel mit 16 Jahren ab 5.00 Uhr, mit 17 Jahren ab 4.00 Uhr mit der Arbeit anfangen. Volljährige Azubis dürfen maximal 48 Stunden an sechs Tagen pro Woche arbeiten. Ab sechs Stunden arbeiten muss du eine Pause von 30 Minuten einlegen, ab neun Stunden 45 Minuten.
Überstunden solltest du als Azubi eigentlich nicht machen müssen, falls doch, bekommst du sie ausgezahlt oder darfst sie abfeiern. Die Zeit in der Berufsschule gilt ebenfalls als Arbeitszeit – eine Woche Schule mit mindestens 25 Stunden wird als 40-Stunden-Woche im Betrieb angerechnet.