Bäcker beim Formen eines Brotlaibes

Berufs­krankheiten im Visier

Dass bestimmte Krankheiten in bestimmten Berufen öfter auftreten als andere, ist kein Zufall...

So leiden Bäcker häufiger an Atemwegserkrankungen, während Lärmbeschwerden bei Maschinenschlossern auftreten. Berufskrankheiten sind für die IKK classic ein wichtiges Thema.

Unterstützung aus Tradition

Die Bedürfnisse des Handwerks und handwerksnaher Berufe sind für die IKK classic schon aus traditioneller Hinsicht von hoher Bedeutung, denn die Wurzeln der Innungskrankenkassen reichen sogar bis ins Mittelalter. Nicht nur deshalb versteht sich die IKK classic als wichtigster Gesundheitspartner für das Handwerk.

Daher unterstützen wir unsere Versicherten im Falle des Verdachts einer Berufskrankheit mit intensiver Aufklärung, Beratung sowie bei der Realisierung ihrer Erstattungsansprüche. Doch was unterscheidet Berufskrankheiten von anderen Erkrankungen und welche Rolle spielt die IKK classic dabei?

Verdacht auf eine Berufskrankheit – und nun?

Eine Berufskrankheit wird durch eine besondere Belastung im Beruf oder am Arbeitsplatz verursacht. Zu den Einflussfaktoren zählen beispielsweise der Umgang mit Schadstoffen, die Einwirkung von Sonneneinstrahlung oder ein hoher Lärmpegel am Arbeitsplatz. Auch eine besondere Virenbelastung kann so ein Einflussfaktor sein: Seit dem Jahr 2020 kann auch COVID-19 eine Berufskrankheit sein.

Doch häufig entwickeln sich Erkrankungen erst über viele Jahre hinweg und der Zusammenhang zwischen Arbeit und Erkrankung ist nicht immer eindeutig, beispielsweise bei Asbest – einem der wohl bekanntesten krebsauslösenden Stoffe, bei dem vor allem bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten ein Kontaktrisiko besteht.

In der Regel meldet der Arzt dem zuständigen Unfallversicherungsträger den Verdacht auf eine Berufskrankheit. Dazu ist er, genau wie der Arbeitgeber, die Krankenkassen und die Rentenversicherung, verpflichtet. Auch Betroffene und ihre Angehörigen sowie Arbeitskollegen oder Betriebsräte haben das Recht, einen Verdachtsfall anzuzeigen.

Wie werden arbeitsbedingte Erkrankungen festgestellt?

Damit eine arbeitsbedingte Erkrankung als Berufkrankheit anerkannt wird, muss zunächst definiert werden, welche Berufskrankheiten in Frage kommen. In Deutschland entscheidet die Bundesregierung darüber, welche arbeitsbedingten Erkrankungen in die sogenannte Berufskrankheiten-Liste aufgenommen werden. Diese Liste findet sich dann in der Berufskrankheiten-Verordnung wieder (BKV).

Damit eine Erkrankung in diese Liste aufgenommen wird, muss wissenschaftlich belegt sein, dass gewisse Einflüsse, die auf den Arbeitnehmer einwirken, krank machen können. Das sind unter anderem Lärm, Staub oder Strahlungen, aber auch Dämpfe und mechanische Einwirkungen, sowie – ganz aktuell – Viren. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer diesen Einflüssen in höherem Maße ausgesetzt sein muss als die übrige Bevölkerung.

Aktuell gibt es 82 anerkannte Berufskrankheiten. Besteht ein Versicherungsschutz, haben Betroffene Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Um festzustellen, ob ein Anspruch besteht, prüfen die Unfallversicherungsträger den Zusammenhang zwischen der Erkrankung und den beruflichen Tätigkeiten für die gesamte Dauer des Erwerbslebens.

Die Rechtsprechung zur Anerkennung einer Berufskrankheit ist sehr komplex. Der Gesetzgeber hat die Definition einer Berufskrankheit eng gefasst und die Anspruchsvoraussetzungen an große Hürden gekoppelt. Im Durchschnitt vergehen von der Anzeige bis zur Entscheidung etwa zwei Jahre.

Diese Herausforderungen spiegeln sich auch in den Zahlen wider. So erkannten die zuständigen Träger im Jahr 2020 von gut 105.000 Verdachtsanzeigen nur knapp 40.000 an und gewährten in rund 5.000 Fällen eine Rente. Die Dunkelziffer von nicht gemeldeten oder erkannten arbeitsbedingten Beschwerden nicht eingerechnet. Hier setzt die IKK classic an.

Eigenes Fallmanagement bringt Erfolg

Prävention und Früherkennung sind gerade bei Berufskrankheiten sehr wichtig. Spezialisierte und erfahrene Mitarbeiter der IKK classic unterstützen die Versicherten und helfen dabei, einen Verdacht auf eine mögliche Berufskrankheit zu klären.

Seit 2018 baut die IKK classic ihr Unterstützungsangebot kontinuierlich aus, indem sie auf ein eigenes Fallmanagement mit EDV-gestützter Auswertung setzt. Damit werden eigeninitiativ Verdachtsfälle von Berufskrankheiten aufgespürt, die sonst möglicherweise wegen fehlender Handlungsroutinen und arbeitsmedizinischer Kenntnisse nicht aufgefallen wären.

Die Auswertung gleicht Tätigkeitsmerkmale und Diagnosen aus den Leistungsdaten des Versicherten mit arbeitsmedizinischen Erkenntnissen ab. Bei begründeten Verdachtsfällen suchen die Fallmanager das persönliche Gespräch mit den Betroffenen, erläutern die Hintergründe und bitten um weitere Informationen zum Krankheitsbild und dem bisherigen Arbeitsleben.

Konkretisiert sich der Verdacht, erstattet die IKK classic Anzeige auf Annahme einer möglichen Berufskrankheit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Während des Feststellungsverfahrens unterstützen die Fallmanager außerdem bei der Ermittlung und Zusammenstellung der Arbeitsanamnese und bewerten die Entscheidungen der Berufsgenossenschaft auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit.

Mit Erfolg: Im Jahr 2021 überprüfte die IKK classic rund 15.500 Verdachtsmomente, von denen 68 Prozent mithilfe des eigenen Auswertungssystems ermittelt wurden. Insgesamt brachte die Kasse 4.100 Verdachtsmeldungen zur Anzeige, von denen bereits 1.500 als Berufskrankheiten anerkannt wurden. Weitere Verfahren befinden sich aktuell noch im Feststellungsverfahren bei den Berufsgenossenschaften.

Wer profitiert vom Fallmanagement?

Im Anerkennungsfall profitiert in erster Linie der Versicherte, da bei einer Berufskrankheit ein erweiterter gesetzlicher Versorgungsgrundsatz gilt. Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen unterliegt die Versorgung keiner wirtschaftlichkeitsorientierten Einschränkung.

Auch Zuzahlungen oder Eigenanteile der Versicherten entfallen, die Behandlung erfolgt in ausgewählten Einrichtungen und wenn erforderlich, werden Umschulungsmaßnahmen finanziert oder Rentenleistungen gewährt.

Schicksalsschlag Krebs: Ein Fallbeispiel

Im Winter 2019 erkrankte ein 84-jähriger Versicherter der IKK classic an Leukämie. Während seines Erwerbslebens hat er von 1951 bis 1998 als Kfz-Mechaniker gearbeitet.

Im Rahmen einer EDV-gestützten Auswertung hat die IKK classic im März 2019 einen Verdacht auf eine Berufskrankheit ermittelt und den ersten Kontakt zum Versicherten aufgenommen. Im Gespräch zeigte sich, dass auch für den Versicherten fraglich war, ob seine Erkrankung möglicherweise beruflich bedingt sein könnte. Allerdings musste er erst einmal mit der Diagnose und den gesundheitlichen Auswirkungen der Krankheit zurechtkommen, verbunden mit eigenen Ängsten und Unsicherheiten.

Jahrelang hatte er in seiner Tätigkeit Kontakt mit verschiedenen Gefahrstoffen, auch mit Benzol. Nach einem intensiven gemeinsamen Austausch und nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt wurde durch die IKK classic eine BK-Anzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft erstattet und hierdurch ein Feststellungsverfahren zur Prüfung einer Berufskrankheit eingeleitet.

Auch während des Feststellungsverfahrens der Berufsgenossenschaft stand die IKK classic dem Versicherten mit Rat und Tat zur Seite. So half der persönliche Fallmanager beim Ausfüllen von Fragebögen und prüfte die jeweiligen Unterlagen.

Im April 2019 wurde für den Versicherten eine Berufskrankheit nach der Nummer 1318 (Blutkrebserkrankung durch Benzol) anerkannt. Durch die Berufsgenossenschaft erfolgte rückwirkend eine Übernahme der gesamten Behandlungskosten im Zusammenhang mit der Berufskrankheit. Aufgrund der Minderung seiner Erwerbsfähigkeit erhält der Versicherte eine rückwirkende Rentenbewilligung, die ab dem 01.07.2019 auf 80 % festgelegt wurde.

Profitiert hat auch die Versichertengemeinschaft der IKK classic. Denn die Berufsgenossenschaft erstattete bisher rund 33.777,34 € für zu Unrecht erbrachte Leistungen und entlastete so die Leistungsausgaben der Krankenkasse.

Sie haben Fragen zum Thema Berufskrankheiten?

Dann rufen Sie uns an! Unsere Experten beraten Sie gern.

Hotline Berufskrankheiten
02162 912-245820

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