Holzstaub im Handwerksberuf: Kann er wirklich Krebs auslösen?

Redaktion
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Holzstaub ist im Handwerk eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Gesundheit. Der Abrieb, der bei der Bearbeitung von Holz entsteht, kann nicht nur Asthma und Allergien, sondern auch Krebs auslösen. Grund genug, alle Möglichkeiten zur Vorbeugung in Anspruch zu nehmen.

Holz ist nach wie vor einer der wichtigsten natürlichen Werkstoffe. Allein in Deutschland bildet Holz die Grundlage eines Wirtschaftszweiges mit rund 660.000 Beschäftigten. Doch jeder Schreiner, Tischler, Parkettleger oder Treppenbauer kennt das Problem: Bei der Be- und Verarbeitung des ökologischen Werkstoffes entstehen große Mengen an Staub. Vor allem die Bearbeitung von Hartholz wie Eichen- und Buchenholz ist mit einer extrem hohen Staubentwicklung verbunden. Aber auch tropische Harthölzer wie Teak oder Mahagoni sowie "Mitteldichte Faserplatten" (MDF) werden im Baubereich zunehmend verwendet und wirbeln jede Menge gesundheitsgefährdenden Staub auf.

Warum ist Holzstaub krebserregend?

Die beim Schneiden und Schleifen von Holz verursachten Stäube können – bei anhaltendem Kontakt – allergische Atemwegsreaktionen wie Schnupfen, Hauterkrankungen und Asthma herbeiführen. Seit langem steht der Staub von Hart- und Zierhölzern aber auch im Verdacht, eine Ursache für Nasenkrebs zu sein. Manche Experten gehen davon aus, dass die Gefahr der Krebserkrankung nicht von den Hölzern selbst ausgelöst wird, sondern von den darin verarbeiteten Sekundärstoffen (beispielsweise Leim, Lösemittel, Holzschutzmittel, Beizen und Lacke).

Dennoch ist es der anfallende Holzstaub, der diese Gefahrstoffe in den menschlichen Körper transportiert. Aus diesem Grund gilt Nasenkrebs seit 1985 als anerkannte Berufskrankheit. 

Welcher Holzstaub ist krebserregend?

Die Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit: Die erkrankte Person war über einen langen Zeitraum regelmäßig Eichen- oder Buchenholzstäuben ausgesetzt. Dabei sind die Beschäftigten eines Sägewerks mit grober Zerspanung weit weniger gefährdet, als die schon eingangs erwähnten Schreiner oder Parkettleger, die es permanent mit sehr feinen Holzstäuben zu tun haben.

Neben Eichen- und Buchenholz gibt es allerdings noch eine Reihe weiterer krebserregender Holzarten. Die BAuA hat eine Liste mit krebserregenden Baumarten zusammengestelt.

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Wie entsteht Nasenkrebs durch die Holzverarbeitung?

Beim Einatmen lagert sich der feine Holzstaub im Bereich der mittleren Nasenmuschel ab. Von dort kann der Körper sie oft nicht mehr eigenständig abtransportieren. Bei jahrelangem und regelmäßigem Kontakt mit Holzstaub kann sich so Krebs in Form eines bösartigen Tumors (Adenokarzinom) der Nasenhaupt- und -nebenhöhlen entwickeln, der bei Nichtbehandlung langsam in das umliegende Gewebe bis zu den Augenhöhlen und zur Schädelbasis vordringt. 

Was sind die ersten Anzeichen von Nasenkrebs?

  • Behinderung der Nasenatmung (meist einseitig)

  • Vermehrte Sekretabsonderung aus der Nase

  • häufiges, aber meist nur leichtes, einseitiges Nasenbluten

  • Veränderungen des Geschmacks- oder Geruchssinns

  • Chronische Wunden, die entzündet sind und schlecht verheilen

Die gute Nachricht: Wird Nasenkrebs rechtzeitig erkannt, ist meist eine vollständige Heilung durch die operative Entfernung des Tumors möglich. Dabei gilt der Grundsatz: Je früher eine Veränderung des Gewebes festgestellt wird, desto geringer und erfolgversprechender ist der operative Aufwand.

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Was können Arbeitgeber zur Vorbeugung staubbedingter Krankheiten tun?

Es gibt heute vielfältige technische Möglichkeiten, den Arbeitsplatz weitgehend oder sogar komplett staubfrei zu halten:

  • Absauganlagen

    Im Bereich der stationären Maschinen ist das Hauptanliegen die zentrale Absaugung des Holzstaubes an der Entstehungsstelle. Hier gibt es unterschiedlichste Konzepte, aus denen die holzverarbeitenden Betriebe das jeweils optimale System wählen können. Der Arbeitsbereich gilt als "staubgemindert", wenn die Konzentration von Holzstaub in der Luft im Schichtmittelwert weniger als 2 mg/m³ beträgt.

  • Persönliche Schutzausrüstung

    Kann der Schichtmittelwert von 2 mg/m³ nicht eingehalten werden, beispielsweise beim Parkettschleifen, müssen Sie als Arbeitgeber den Beschäftigten Atemschutzmasken und Schutzbrillen zur Verfügung stellen. Das Tragen des belastenden Atemschutzes darf allerdings nur von begrenzter Dauer sein und ist auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken.

  • Auf Wunsch muss den Beschäftigten auch bei einer geringeren Staubkonzentration eine persönliche Schutzaustrüstung zur Verfügung gestellt werden.

  • Geeignete Atemschutzgeräte bei Hartholzstaubbelastung sind: Halb-/Viertelmasken mit P2-Filtern, partikelfiltrierende Halbmasken der Filterklasse FFP2 ("Filtering Face Piece"), Gebläsefiltergeräte mit Viertel-, Halb- oder Vollmaske der Filterklasse TM 1P und Gebläsefiltergeräte mit Helm oder Haube der Filterklasse TH2P.

  • Profi-Equipment

    Gute Elektrowerkzeuge wie Exzenter- oder Schwingschleifer verfügen heute durchgehend über Absaugstutzen für den Betrieb in der Werkstatt, beziehungsweise über ansteckbare Staubfilter und -sammelbehälter für den mobilen Einsatz. Arbeitgeber sollten regelmäßig überprüfen, ob alle Mitarbeitende diese wirkungsvollen Optionen auch konsequent nutzen.

  • Reinigung

    Es sollte darauf geachtet werden, dass alle Holzbearbeitungsmaschinen regelmäßig und gründlich von Stäuben gereinigt werden.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

    Ein wesentlicher Aspekt ist auch die Aufklärung aller Mitarbeiter über Gesundheitsgefahren. Daneben sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll, die zum Beispiel vom Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU (ASD der BG BAU) durchgeführt werden.

  • Die Vorsorge schließt eine fachärztliche Untersuchung durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt ein. Auch nach Beendung der beruflichen Tätigkeit sollten betroffene Personen die sogenannten nachgehenden Untersuchungen wahrnehmen. Die Kosten hierfür trägt die BG BAU.

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Veröffentlicht am 25.10.2019

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