Zurück an den Arbeits­platz: Was ist nach dem Corona-Lockdown zu beachten?

Die Lockerungen der Corona-Maßnahmen schreiten voran. Nun kehren auch die ersten Mitarbeiter aus dem Homeoffice oder nach einer Betriebsschließung an ihren Arbeitsplatz zurück – allerdings müssen dabei umfangreiche Hygienemaßnahmen beachtet werden. Wir zeigen, welche Regeln für einen sicheren Arbeitsplatz gelten und wie sich das Arbeitsleben durch die Corona-Krise verändern könnte.

Bye, bye Homeoffice: Immer mehr Arbeitnehmer kehren ins Büro zurück. Diesen Eindruck bestätigen die Zahlen der Mannheimer Corona-Studie, für die Forscher der dortigen Universität in einer Langzeit-Studie täglich rund 500 Bürger befragen. Anfang April arbeitete demnach deutlich mehr als ein Viertel der Arbeitnehmer im Homeoffice, wohingegen diese Zahl Mitte Mai auf knapp neun Prozent schrumpfte. Gut 20 Prozent waren zumindest teilweise wieder vor Ort im Job. Und auch von Betriebsschließungen betroffene Unternehmen dürfen allmählich wieder hochfahren.

Die Rückkehr an den Arbeitsplatz erfolgt dabei jedoch unter umfangreichen Hygienemaßnahmen. Wir zeigen Ihnen, welche Regeln in den Betrieben laut Gesetz eingehalten werden müssen und wie jeder einzelne Arbeiter dazu beitragen kann, das Risiko einer Infektion gering zu halten.

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Hygiene-Regeln am Arbeitsplatz: Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) veröffentlichte Mitte April den sogenannten "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard". Dieser soll die Corona-Infektionsgefahr am Arbeitsplatz senken und zudem auch mittel- und langfristige Folgen der Pandemie erfassen. Er gilt für alle Betriebe, in denen „vor Ort“ gearbeitet wird, aber auch für das Homeoffice. Bei einer Nichtbeachtung drohen Haftungsfolgen für den Arbeitgeber.

Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard umfasst besondere Arbeitsschutzmaßnahmen und soll die Gesundheit aller Mitarbeiter schützen. Er wird unterteilt in personenbezogene, technische und organisatorische Maßnahmen.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Schutzkleidung tragen und Belehrung durchführen

    Hierzu zählen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und in besonders gefährdeten Arbeitsbereichen eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Außerdem empfiehlt das Papier des BMAS eine Belehrung beziehungsweise Unterweisung und aktive Kommunikation über die eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen durch die Führungskräfte des jeweiligen Unternehmens.

  • Risikogruppen individuell beraten

    Arbeitnehmern, die älter als 60 sind, oder Arbeitnehmern mit entsprechenden Vorerkrankungen soll der Arbeitgeber eine möglichst individuelle Beratung, gegebenenfalls durch den Betriebsarzt, anbieten.

  • Unterstützungsangebote nutzen

    Gerade in der jetzigen Situation ist ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) wichtiger denn je. Informieren Sie sich über die Vorteile und wie Sie die IKK classic dabei unterstützt.

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Organisatorische Maßnahmen

  • Schutzabstände mit Klebeband markieren

    Zu den organisatorischen Maßnahmen, die von Betrieben zu treffen sind, zählt allen voran die Sicherstellung ausreichender Schutzabstände: Überall, wo erfahrungsgemäß Personenschlangen entstehen – etwa vor der Kantine oder den Werkzeug- und Materialausgaben – sollen Schutzabstände mit Klebeband markiert werden.

  • Arbeitsmittel und -kleidung personenbezogen verwenden

    Arbeitsmittel und Werkzeuge wie Scheren bei Friseuren oder Hammer auf Baustellen sollten genauso wie Arbeitskleidung nur personenbezogen verwendet werden. Vor der Weitergabe an andere sollen diese gründlich gereinigt werden, bestenfalls tragen die Arbeitnehmer Schutzhandschuhe.

  • Versetzte Arbeits- und Pausenzeiten einführen

    Bei der Gestaltung von Arbeitszeit und Pausen ist darauf zu achten, dass nicht zu viele Mitarbeiter auf einmal zusammenkommen. Versetzte Arbeitszeiten und Pausen sorgen hier für eine Entzerrung der Situation.

  • Bei Verdacht auf Infektion: Gelände verlassen und Fall melden

    Wie mit Verdachtsfällen im Betrieb umgehen? Bei Anzeichen einer Infektion wie Fieber, Husten oder Atemnot lautet die Empfehlung des BMAS-Papiers, das Betriebsgelände zu verlassen und sich zur Abklärung an einen Arzt beziehungsweise das Gesundheitsamt zu wenden.

  • Beratung für Mitarbeiter anbieten

    Gerade in der jetzigen Situation ist auch der persönliche Umgang mit den Mitarbeitern wichtig, um psychische Belastungen der Belegschaft zu minimieren. Denn für manche Arbeitnehmer stellt die Corona-Krise eine besondere Stresssituation dar. Dies sollen Arbeitgeber berücksichtigen und entsprechende Angebote zur Beratung und Information zur Verfügung stellen. Helfen können betriebsärztliche Dienste wie auch spezielle Gesundheitskurse für Mitarbeiter, die die IKK classic auch online anbietet.

Technische Maßnahmen

  • Für Einhaltung des Schutzabstandes sorgen

    Die Arbeitsplätze sollen so aufgeteilt werden, dass Mitarbeiter einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen einhalten können. Transparente Plastikwände sind bei Publikumsverkehr vorgeschrieben, sie sollten auch zur Abtrennung der Arbeitsplätze mit ansonsten nicht gegebenem Schutzabstand verwendet werden.

  • Hygienemittel bereitstellen, öfter reinigen

    In Sanitärräumen und anderen Gemeinschaftsräumen ist Hygiene das oberste Gebot. So sind Seife, Handtuchspender und Desinfektionsmittel durch den Arbeitgeber bereit zu stellen. Für Kantinen gilt: Warteschlagen möglichst vermeiden, um das Risiko einer Infektion zu senken. Es soll geprüft werden, ob eine häufigere Reinigung notwendig ist.

  • Regelmäßig Lüften

    Fenster auf oder zu? Das ist ein häufiges Streitthema in Büros. In der aktuellen Situation gilt: Regelmäßiges Lüften ist angebracht, denn es dient der Hygiene und verringert die Zahl von Krankheitserregern, die in der Luft vorhanden sein könnten.

  • Persönliche Kontakte weiterhin vermeiden

    Desinfektion, Abstand halten und Lüften ist natürlich nicht alles. Darüber hinaus empfiehlt der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard persönliche Kontakte möglichst zu reduzieren, Büroarbeiten zu Hause im Homeoffice auszuführen und Dienstreisen sowie Präsenzveranstaltungen auf ein Minimum zu reduzieren. Telefon- und Videokonferenzen seien vorzuziehen.

  • Feste Teams mit maximal drei Personen bilden

    Auf Baustellen, in der Landwirtschaft sowie bei Liefer- oder Außendiensten soll ebenfalls der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Laut Arbeitsschutzstandard sollten die Arbeiten möglichst einzeln oder in festen Teams von maximal drei Personen durchgeführt werden. In Firmenfahrzeugen sollte es Möglichkeiten zur Handhygiene und Desinfektion geben.

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Jens-Uwe Meyer, Sprecher der Initiative "Infektionsschutzhelfer"

Auf die Mitarbeiter kommt es an

Die Regeln für einen sicheren Arbeitsplatz sind also definiert. Doch wie das Ganze in der Praxis funktioniert, hängt natürlich ganz entscheidend vom Mitwirken der Belegschaft ab. Dies hat auch die Initiative "Infektionsschutzhelfer" erkannt. Sie ist ein Zusammenschluss von über 100 Unternehmen mit dem übergeordneten Ziel, eine zweite Infektionswelle und damit einen weiteren – wirtschaftlich verheerenden Lockdown – zu verhindern.

Gelingen soll dies, indem möglichst viele Mitarbeiter in den Unternehmen zu Infektionsschutzhelfern ausgebildet werden und verstärkt auf Hygiene achten. Die kostenlose Ausbildung zum Infektionsschutzhelfer erfolgt online und dauert nur 20 Minuten. „Der Grundgedanke war: Wir bieten eine Ausbildung an, mit der wir Menschen in kürzester Zeit die Grundlagen der Arbeitssicherheit und des Infektionsschutzes näherbringen“, sagt der Sprecher der Initiative Jens-Uwe Meyer.

Diese Helfer sollen dafür sorgen, dass Infektionsquellen am Arbeitsplatz erkannt und beseitigt werden, ein Auge auf ihre Kollegen haben, damit die nicht krank zur Arbeit kommen und die Arbeit im Team so organisieren, dass sich möglichst wenig anstecken. „Die ausgebildeten Infektionsschutzhelfer sollen eine Vorreiterrolle einnehmen und sozusagen Wächter des Infektionsschutzes in den Unternehmen sein“, so Meyer.

Coronavirus: Infos für Arbeitgeber

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Unter neuen Voraussetzungen am Arbeitsplatz

Wie das Beispiel „Infektionsschutzhelfer“ zeigt, kommt es also insbesondere darauf an, dass die Mitarbeiter die neuen „Corona-Regeln“ in den Betrieben annehmen und verinnerlichen. Das könnte auch bei der Prävention anderer Infektionskrankheiten helfen. Dabei ginge es zunächst darum, zu verstehen, dass die Arbeitswelt nach dem Corona-Lockdown nicht mehr dieselbe sei wie zuvor, erklärt die Arbeitspsychologin Tabea Scheel von der Universität Flensburg:

„Ganz vordergründig haben wir das Problem, wie wir mit der Pandemie umgehen. Wie viel Abstand halten wir? Geben wir uns die Hand? Habe ich Kolleginnen und Kollegen, die große Angst haben, sich anzustecken oder die alles ganz albern finden und sich über die Hygienemaßnahmen lustig machen? Hier gibt es große Unterschiede. Wir müssen deshalb eine neue soziale Norm aushandeln. Im Prinzip sind es veränderte Bedingungen, unter denen wir nach dem Lockdown zusammenarbeiten.“

Da vieles dafür spricht, dass wir auch in Zukunft mit dem Coronavirus leben müssen, stellt sich die Frage, welche Veränderungen in den Unternehmenskulturen vonstatten gehen werden. Die eingeführten Hygienemaßnahmen in den Betrieben werden vermutlich nicht von heute auf morgen wieder verschwinden.

Laut Scheel komme es vor allem darauf an, dass die Führungskräfte in den Unternehmen kommunizieren, dass die neuen Regeln gewünscht und gewollt seien. Ihre optimistische Prognose: „Momentan sind wir sehr sensibel, aber wir werden bald auch wieder andere Themen haben und es wird eine gewisse Normalisierung eintreten.“

Eine Normalisierung des Arbeitslebens – unter veränderten Voraussetzungen am Arbeitsplatz.

 

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Tabea Scheel, Arbeitspsychologin von der Universität Flensburg

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