
Hygiene-Regeln am Arbeitsplatz: Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) veröffentlichte Mitte April den sogenannten "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard". Dieser soll die Corona-Infektionsgefahr am Arbeitsplatz senken und zudem auch mittel- und langfristige Folgen der Pandemie erfassen. Er gilt für alle Betriebe, in denen „vor Ort“ gearbeitet wird, aber auch für das Homeoffice. Bei einer Nichtbeachtung drohen Haftungsfolgen für den Arbeitgeber.
Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard umfasst besondere Arbeitsschutzmaßnahmen und soll die Gesundheit aller Mitarbeiter schützen. Er wird unterteilt in personenbezogene, technische und organisatorische Maßnahmen.