Automatisierte Benachrichtigung statt Einzelanfrage
Bisher mussten Arbeitgeber die Information über das Ende der Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Kinderkrankengeld) aktiv über den Datenaustausch EEL mit dem Abgabegrund „42“ bei der Krankenkasse anfordern. Automatische Rückmeldungen erfolgten nur in zwei Ausnahmefällen: Beim Ende des Krankengeldbezugs wegen Ablauf der Leistungsdauer (sog. Aussteuerung) sowie bei einer Verlängerung des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld.
Ab 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Die Krankenkasse wird dann proaktiv das Ende-Datum der Entgeltersatzleistung an den Arbeitgeber übermitteln, sobald die letzte Auszahlung an den jeweiligen Arbeitnehmer erfolgt ist. Hierfür wird der neue Abgabegrund „62“ genutzt. Die bisherige Abfragemöglichkeit durch den Arbeitgeber mit dem Abgabegrund „42“ bleibt jedoch weiterhin bestehen.