Änderungen im Datenaustausch Entgeltersatzleistungen

Redaktion
IKK classic

Zum 1. Januar 2026 treten zahlreiche Änderungen im elektronischen Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) in Kraft. Die Anpassungen sind unter anderem aufgrund der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung notwendig. Die Änderungen werden von den Softwareerstellern zertifizierter Entgeltabrechnungsprogramme im Jahreswechsel-Update berücksichtigt.

Automatisierte Benachrichtigung statt Einzelanfrage

Bisher mussten Arbeitgeber die Information über das Ende der Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Kinderkrankengeld) aktiv über den Datenaustausch EEL mit dem Abgabegrund „42“ bei der Krankenkasse anfordern. Automatische Rückmeldungen erfolgten nur in zwei Ausnahmefällen: Beim Ende des Krankengeldbezugs wegen Ablauf der Leistungsdauer (sog. Aussteuerung) sowie bei einer Verlängerung des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld.

Ab 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Die Krankenkasse wird dann proaktiv das Ende-Datum der Entgeltersatzleistung an den Arbeitgeber übermitteln, sobald die letzte Auszahlung an den jeweiligen Arbeitnehmer erfolgt ist. Hierfür wird der neue Abgabegrund „62“ genutzt. Die bisherige Abfragemöglichkeit durch den Arbeitgeber mit dem Abgabegrund „42“ bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Meldungen bei stationärer Mitaufnahme

Zusätzlich wurde festgelegt, welche Abgabegründe im Datenaustausch EEL anzugeben sind, wenn bei der Behandlung eines Kindes im Krankenhaus eine stationäre Mitaufnahme der Eltern erfolgt und eine Betreuung in häuslicher Umgebung voranging oder sich anschließt.

Datenfelder zur Elterneigenschaft bleiben

Obwohl zum 1. Juli 2025 das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (DaBPV) gestartet ist, bleiben die Felder zur Mitteilung der Elterneigenschaft und der für den Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung relevanten Kinder im Datenaustausch EEL erhalten. So ist sichergestellt, dass die Krankenkasse nach der elektronischen Datenübermittlung durch den Arbeitgeber die Entgeltersatzleistung unverzüglich berechnen kann.

Einzelheiten zum neuen Datenaustausch EEL ab 2026 finden Sie hier.

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Veröffentlicht am 01.09.2025

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