Der Fall: Kündigung nach krankheitsbedingten Fehlzeiten
Dem Verfahren lag die Kündigung eines Arbeitnehmers zugrunde, der krankheitsbedingt häufig gefehlt hatte. Zuvor hatte der Arbeitgeber ihn per Einwurf-Einschreiben zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) eingeladen. Nachdem der Arbeitnehmer auf die Einladung nicht reagiert hatte, sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus.
Der Arbeitnehmer bestritt jedoch, die Einladung zum BEM erhalten zu haben. Nach seiner Auffassung war die Kündigung unwirksam, weil ihm kein ordnungsgemäßes BEM angeboten worden sei.
Zum Nachweis des Zugangs legte der Arbeitgeber den Einlieferungsbeleg sowie den digitalen Auslieferungsbeleg der Deutschen Post vor. Diese sollten den Zugang im Wege des Anscheinsbeweises belegen.
Die Vorinstanzen sahen den Zugang jedoch nicht als bewiesen an. Auch die Revision blieb erfolglos.