Hintergrund: Künstlersozialversicherung
Mehr als 190.000 selbstständige Künstler sowie Publizisten werden über die Künstlersozialversicherung als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Damit erhalten sie einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung wie Arbeitnehmer. Künstler und Publizisten tragen die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, während die andere Hälfte durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert wird, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben und ihre Höhe jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr in der Künstlersozialabgabe-Verordnung festgelegt.