Midijobs 2025: Neues Jahr, neuer Faktor F

Redaktion
IKK classic

Zum 1. Januar 2025 wurde die untere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich von monatlich 538,01 auf 556,01 Euro angehoben. Beim Faktor F zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen haben sich ebenfalls Änderungen ergeben.

Ziel: Niedriglohnschwelle beseitigen

Midijobber sind Arbeitnehmer, die ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von 556,01 bis 2.000,00 Euro (Übergangsbereich) erhalten. Für sie gelten bei der Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besondere Regelungen.

Bei der Bemessung der Arbeitnehmerbeiträge im Übergangsbereich wird nicht das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, sondern eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme, die mit dem sog. Faktor F ermittelt wird. Arbeitnehmer zahlen in diesem Entgeltbereich geringere Sozialversicherungsbeiträge. Auch für Arbeitgeber gilt eine spezielle Berechnung zur Ermittlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich.

Neuer Faktor F seit 1. Januar 2025

Der Faktor F wird anhand des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes am 1. Januar eines Jahres ermittelt (2025 = 41,9 Prozent) und jedes Jahr neu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Für das Jahr 2025 beträgt er (28 : 41,9 =) 0,6683; der Wert 28 entspricht dabei dem von den Arbeitgebern für geringfügig entlohnte Beschäftigte zu leistenden Pauschalbeiträgen.

Vereinfachte Formeln für 2025

Die vereinfachte Formel zur Ermittlung

  • des Gesamtbeitrags lautet: Beitragspflichtige Einnahme = 1,127718283 x Arbeitsentgelt – 255,4365651

  • des Arbeitnehmeranteils lautet: Beitragspflichtige Einnahme = 1,385041551 x Arbeitsentgelt – 770,0831025

Hinweis: Die besonderen Regelungen zum Übergangsbereich gelten nicht für Auszubildende, Studenten in dualen Studiengängen, Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sowie nicht bei stufenweiser Wiedereingliederung, Kurzarbeit und in Altersteilzeit.

Weitere Informationen sowie den aktualisierten Midijob-Rechner der IKK classic finden Sie auf unserer Website: Midijob-Rechner 2025

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IKK classic

Veröffentlicht am 03.02.2025

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