Ziel: Niedriglohnschwelle beseitigen
Midijobber sind Arbeitnehmer, die ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von 556,01 bis 2.000,00 Euro (Übergangsbereich) erhalten. Für sie gelten bei der Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besondere Regelungen.
Bei der Bemessung der Arbeitnehmerbeiträge im Übergangsbereich wird nicht das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, sondern eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme, die mit dem sog. Faktor F ermittelt wird. Arbeitnehmer zahlen in diesem Entgeltbereich geringere Sozialversicherungsbeiträge. Auch für Arbeitgeber gilt eine spezielle Berechnung zur Ermittlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich.