Mit dem DaBPV werden Arbeitgebern und Zahlstellen Informationen zur Elterneigenschaft und zur Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ihrer Arbeitnehmer und Betriebsrentner elektronisch zur Verfügung gestellt. Ab dem 1. Juli 2025 müssen Arbeitgeber neue Mitarbeiter zum elektronischen Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung anmelden. Die Meldungen werden über das jeweilige Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal ausgetauscht. Für Bestandsfälle ist ein Initialabruf per Bestandsmeldung mit Stichtag 1. Juli 2025 vorzunehmen. Für die Umsetzung steht eine Übergangsfrist von sechs Monaten zur Verfügung.
Je nach Fallkonstellation gelten in der betrieblichen Praxis folgende Regelungen bei den Bestandsmeldungen: