Voraussetzungen für den Anspruch
Um das neue Krankengeld (gem. § 44b SGB V) erhalten zu können, muss die Begleitperson gesetzlich versichert sein und einen Verdienstausfall haben. Begleitpersonen können nahe Angehörige sein, wie Eltern, Geschwister und Lebenspartner, oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld, die die gleiche persönliche Bindung wie ein naher Angehöriger haben. Die Begleitung muss aus medizinischen Gründen erforderlich sein.