Mutter hilft Kind aus Rollstuhl

Neuer Krankengeld-anspruch für Begleitpersonen

Zum 1. November 2022 wurde ein Krankengeld für Begleitpersonen eingeführt, die einen Menschen mit Behinderung aus dem engsten persönlichen Umfeld bei einer stationären Behandlung begleiten. Dazu wird im Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) ein neuer Meldegrund eingeführt.

Voraussetzungen für den Anspruch

Um das neue Krankengeld (gem. § 44b SGB V) erhalten zu können, muss die Begleitperson gesetzlich versichert sein und einen Verdienstausfall haben. Begleitpersonen können nahe Angehörige sein, wie Eltern, Geschwister und Lebenspartner, oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld, die die gleiche persönliche Bindung wie ein naher Angehöriger haben. Die Begleitung muss aus medizinischen Gründen erforderlich sein.

Wahl zwischen Krankengeld oder Kinderkrankengeld möglich

Die Krankenkasse der Begleitperson ist zuständig für die Krankengeldzahlung. Um das neue Krankengeld beanspruchen zu können, muss die Begleitperson aber nicht selbst Anspruch auf Krankengeld haben. Erfüllt sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderkrankengeld, kann die Begleitperson zwischen beiden Leistungen wählen.

Wer stellt die Bescheinigung für den Krankengeldantrag aus?

Die Begleitperson muss den Antrag auf Krankengeld bei ihrer Krankenkasse stellen. Von dem Krankenhaus, in dem die Behandlung stattfindet, erhält die Begleitperson dazu am Entlassungstag eine Bescheinigung, dass die Mitaufnahme aus medizinischen Gründen notwendig war. Bei Bedarf kann das Krankenhaus auch eine vorläufige Bescheinigung zu Beginn oder während der Krankenhausbehandlung erstellen. Außerdem kann sich die Begleitperson auch eine Aufenthaltsbescheinigung über die Anwesenheitstage im Krankenhaus für den Arbeitgebenden ausstellen lassen.

Neuer Abgabegrund im DTA EEL

Zur Berechnung des Krankengeldes von Begleitpersonen haben Arbeitgebende die notwendige Entgeltmeldung – wie beim Krankengeld aufgrund eigener Arbeitsunfähigkeit – über den DTA EEL zu veranlassen.

Dazu kommt ab dem 1. Januar 2023 ein neuer Abgabegrund „04 – Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld bei Mitaufnahme im Krankenhaus“ hinzu. Für den Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember 2022 sind übergangsweise entsprechende Entgeltmeldungen mit dem Abgabegrund „01 – Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld“ zu übermitteln.

Weitere Informationen zum DTA EEL finden Sie hier.