Handwerker bei der Arbeit mit Holz

Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungs-
förderung: So profitiert das Handwerk

Das Handwerk steht unter einer großen Belastungsprobe: Den aktuellen Herausforderungen durch demografische Entwicklung und Digitalisierung kann nur mit qualifizierten Fachkräften begegnet werden. Wir verraten, wie hier das neue Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung weiterhelfen kann.

Die Maßnahmen des Gesetzes erweitern und ergänzen die Möglichkeiten zur Förderung beruflicher Aus- und Weiterbildung. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick der wichtigsten Regelungen und ihrer Vorteile für Betriebe.

Unsere Expertin Regina Mühlich, Wirtschaftsjuristin und Geschäftsführerin der AdOrga Solutions GmbH, gibt zudem Tipps, wie Beschäftigte im Handwerk neue berufliche Perspektiven finden und wie Betriebsinhabende sie dabei so unterstützen können, dass beide Seiten profitieren.

Was regelt das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung?

Neben der Anpassung des Aus- und Weiterbildungsmarkts an den stetigen Wandel der Arbeitswelt stehen im Fokus der Neuerungen und Maßnahmen des Gesetzes die Vermeidung von Arbeitslosigkeit in strukturschwachen Regionen (Stichwort "Qualifizierungsgeld") und die Bekämpfung des Fachkräftemangels (Stichwort "Ausbildungsgarantie").

Die Regelungen des Gesetzes treten seit 21. Juli 2023 schrittweise in Kraft. Die Weiterbildungsförderung, das Qualifizierungsgeld und Teile der Ausbildungsgarantie zum 1. April 2024, Artikel 8 zum 1. Juli 2024 und Artikel 3 und 5 zum 1. August 2024.

Was gilt als Aus- und Weiterbildung?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung definiert als Weiterbildung berufliche Maßnahmen wie beispielsweise

  • Lehrgänge (z. B. IHK)

  • Umschulungen

  • Meisterkurse

  • Sprachunterricht

  • das Nachholen von Schulabschlüssen

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Was ist die Ausbildungsgarantie?

Die sogenannte Ausbildungsgarantie beinhaltet die Einführung neuer sowie die Optimierung bestehender Förderinstrumente für den Übergang von der Schule ins Ausbildungsverhältnis, vorrangig durch Angebote wie:

  • Berufsorientierungspraktika: 
    Geförderte Praktika sollen die berufliche Orientierung erleichtern. Bei überregionalen Praktika können zudem Fahrt- und Unterkunftskosten übernommen werden. Die Regelung gilt ab 1. April 2024.

  • Einstiegsqualifizierung: 
    Maßnahmen wie die Einstiegsqualifizierung sollen die betriebliche Ausbildung vorbereiten und unterstützen. Hier sieht das Gesetz Erleichterungen vor, so etwa die Verkürzung der Mindestdauer von sechs auf vier Monate, die Durchführung in Teilzeit oder die Öffnung für behinderte Menschen. Die Regelung gilt ab 1. April 2024.

  • Mobilitätszuschuss: 
    Von Azubis mit wohnortfernem Ausbildungsort können im ersten Ausbildungsjahr monatliche Fahrtkosten für zwei Besuche bei der Familie übernommen werden. Das soll ihre Mobilität erhöhen und finanzielle Hürden für Auszubildende bei der überregionalen Ausbildungsplatzsuche abbauen.

  • Außerbetriebliche Ausbildungen: 
    Unter gewissen Umständen können außerbetriebliche Berufsausbildungen gefördert werden, damit auch jungen Menschen ohne Ausbildungsplatz eine Perspektive eröffnet wird. Denkbar ist dies beispielsweise in Regionen mit starker Unter­versorgung an Ausbildungsplätzen, wo sowohl Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur als auch Bewerbungen erfolglos blieben. Die Regelung gilt ab 1. August 2024. 

Welche Vorteile bringt das Weiterbildungsgesetz für Unternehmen?

Eine Investition in die Qualifikation der Mitarbeitenden wird zukünftig durch staatliche Unterstützung noch attraktiver, denn die Förderung von Weiterbildung wird vereinfacht und gestärkt. Das neue Gesetz sorgt für mehr Transparenz. Ermöglicht wird dies durch übersichtlichere Förderungsmöglichkeiten und feste Fördersätze (abhängig von der Größe des Betriebes). Bislang mussten sich beispielsweise Betriebe mit mindestens 10 Mitarbeitenden an Lehrgangskosten beteiligen. Nunmehr greift diese Verpflichtung zur Kostenbeteiligung erst ab einer Betriebsgröße von mindestens 50 Beschäftigen.

In Regionen, die vom Strukturwandel betroffen sind, können Betriebe zudem Qualifizierungsgeld beantragen. Sie können ihre Mitarbeitenden – unabhängig von Alter oder Qualifikation – für eine Weiterbildung freistellen und erhalten in dieser Zeit das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz von der Agentur für Arbeit (ähnlich wie beim Kurzarbeitergeld, mindestens 60 % des Nettogehalts).

Die Unternehmen werden so entlastet, müssen allerdings die Weiterbildungskosten tragen. Voraussetzung für die Zahlung des Qualifizierungsgeldes ist, dass bei mindestens 20 % der Mitarbeitenden ein akuter Arbeitsplatzverlust droht, die angestrebte Qualifizierung die Arbeitsplätze aber nachhaltig sichern kann. Die Regelung gilt ab 1. April 2024.

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Was bedeutet lebenslanges Lernen im Kontext der Digitalisierung?

"Lebenslanges Lernen bedeutet, dass Bildung nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt ist, wie die Schulzeit oder die Ausbildungszeit. Stattdessen ist es ein kontinuierlicher Prozess, der ein ganzes Arbeitsleben lang andauert", erläutert Mühlich. Das setzt insbesondere in Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung gewisse Eigenschaften voraus, wie beispielsweise

  • Anpassungsfähigkeit: 
    Technologien ändern sich ständig. Man muss bereit sein, sich flexibel auf neue Tools und Systeme einzustellen. 

  • Flexibilität: 
    Digitalisierung, neue Arbeitsmodelle, Teilzeitoptionen, Homeoffice, neue Tools – der Wandel ist rasant und die notwendige Anpassungsfähigkeit setzt auch Flexibilität voraus.

  • Digitalkompetenz: 
    Die Beherrschung digitaler Werkzeuge und Technologien sowie ein sicherer Umgang mit Social Media und digitaler Kommunikation sind unerlässlich.

  • Kritisches Denken: 
    Angesichts der heutigen Informationsflut ist die Fähigkeit zur kritischen Bewertung von Informationen und Quellen unabdingbar. Mitarbeitende müssen in der Lage sein, Relevantes von Irrelevantem zu unterscheiden.

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    Wie können Arbeitgebende ihre Mitarbeitenden unterstützen?

    Arbeitgeber spielen bei der Unterstützung ihrer Mitarbeitenden in Bezug auf lebenslanges Lernen und der Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven eine entscheidende Rolle. "Zu betonen ist, dass es nicht darum geht, teure Schulungen oder technische Ressourcen bereitzustellen, sondern eine Kultur des Lernens und der Anpassungsfähigkeit zu fördern. Durch das Schaffen eines Umfelds, das lebenslanges Lernen wertschätzt, können auch kleinere Betriebe ihre Mitarbeiter unterstützen", betont Regina Mühlich.

    Hilfreich sind beispielsweise folgende Maßnahmen:

    • Weiterbildung fördern: Betriebe sollten Weiterbildungsprogramme und Schulungen anbieten, die auf die aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Unternehmens und der Branche zugeschnitten sind.

    • Zugang zu Wissen ermöglichen: Die Bereitstellung von Wissensquellen wie Online-Kurse oder Schulungsunterlagen erleichtert Mitarbeitenden den Umgang mit Lernmaterialien.

    • Karriereplanung unterstützen: Arbeitgebende können Mitarbeitende bei der Entwicklung von Karriereplänen und Zielen helfen; insbesondere dann, wenn diese sowohl die Bedürfnisse des Unternehmens als auch die individuellen Wünsche der Mitarbeitenden berücksichtigen.

    • Mentoring und Coaching: Die Bereitstellung von Mentoring- und Coaching-Programmen kann Mitarbeitende dabei unterstützen, sich weiterzuentwickeln und berufliche Perspektiven auszuloten.

    • Flexibilität zeigen: Flexible Arbeitsmodelle wie Teilzeitarbeit, Homeoffice und Jobsharing anzubieten, kann Work-Life-Balance und berufliche Weiterentwicklung unterstützen.

    • Belohnung und Anerkennung: Anerkennung und Belohnung lernwilliger Mitarbeitender können ein Anreiz sein, sich weiterzuentwickeln.

    So können Arbeitgebende sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden in ihrer Branche up-to-date bleiben und ihre beruflichen Perspektiven weiter ausbauen können. Dies ist eine Win-Win-Situation, denn berufliche Bildung kommt nicht nur den Mitarbeitenden zugute, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens in einer zunehmend digitalisierten Welt.

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