„Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“ lautet ein Sprichwort, das sich sehr gut auch auf das Arbeitsleben übertragen lässt: Freuen wir uns nicht alle, wenn die gute Arbeit, die wir geleistet haben, gesehen wird? Erhalten wir dafür auch noch eine Belohnung, fühlen wir uns wertgeschätzt und gehen meistens mit noch größerer Begeisterung ans Werk.
Besondere Leistung verdient besondere Anerkennung: Führungskräfte, die gute Arbeit belohnen, können Mitarbeitende motivieren und langfristig ans Unternehmen binden. Wir verraten, welche Arten der Belohnung sinnvoll sind und bei Angestellten gut ankommen, inklusive Tipps zu steuer- und sozialversicherungsfreien Beträgen.
Belohnung kann Glückshormone auslösen
Dass nicht nur Kinder positiv auf Belohnung reagieren, sondern auch Erwachsene, bestätigen zahlreiche Studien. Indem wir gelobt und anerkannt werden, bekommen wir eine Rückmeldung auf unser Verhalten. So lernen wir, welches Verhalten sich künftig lohnen wird und welches sich weniger rentiert. Das Gehirn besitzt eine spezielle „Abteilung“, welche die Rückmeldungen verarbeitet – das Belohnungssystem.
Erhalten wir als Belohnung für unser Tun etwa ein köstliches Essen oder können wir mit einem Gutschein Shoppen gehen oder einen Wellnesstag erleben, schüttet unser Gehirn den Botenstoff Dopamin aus, auch Glückshormon genannt. Im Gegensatz zu Serotonin wirkt es länger – es entstehen also positive Gefühlserlebnisse, die eine Steigerung von Motivation und Antrieb nach sich ziehen. Empfunden wird dieser Mechanismus als eine Art „Belohnungseffekt“, der einen regelrechten Motivationsschub auslöst.
Fachkräfte binden, aber richtig
„In der Berufswelt sind Fachkräftemangel sowie die Mitarbeiterbindung und Motivation zentrale Themen geworden, die Unternehmen heute immens beschäftigen. Firmeninhaber und -inhaberinnen sowie Recruitingabteilungen arbeiten deshalb immer häufiger mit Benefits“, so Mark Gregg, Geschäftsführer der BONAGO Incentive Marketing Group GmbH. „Wer wirklich effektiv belohnen möchte, sollte unbedingt auf die individuellen Bedürfnisse seiner Mitarbeitenden eingehen, denn schließlich ist jeder Mensch anders.“
So sei beispielsweise vor einiger Zeit das Thema „Dienstfahrrad“ zum Hype geworden, der von vielen Firmen aufgegriffen wurde. „In der Praxis sind jedoch nur rund 15 Prozent der Mitarbeitenden in einem Unternehmen an einem Dienstfahrrad interessiert. Die restlichen 85 Prozent sind von diesem vermeintlichen Benefit enttäuscht. Von so einem Ansatz ist also eher abzuraten“, sagt Mark Gregg. Auch die unterschiedlichen Mitarbeitertypen und Lebensphasen der Angestellten gilt es zu beachten. Während manche jüngere Mitarbeitende sich etwa über Kinogutscheine oder Tablets freuen, sind Kolleginnen und Kollegen mit Nachwuchs möglicherweise glücklich über Shoppinggutscheine für Babykleidung oder einen Kindergartenzuschuss.
1. Mitarbeitende mit Gutscheinen motivieren
Wer gute Leistung belohnt oder neue Mitarbeiter mit einem Präsent willkommen heißt, erfreut und motiviert damit nicht nur sein Gegenüber – Unternehmen müssen bei der Vergabe von Benefits gar nicht so tief in die Tasche greifen, wie vielleicht vermutet. „Sie können Mitarbeitenden pro Kopf jeden Monat einen Gutschein im Wert von 50 Euro zukommen lassen und dieser Betrag ist für Sie lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei“, so Mark Gregg. „Zusätzlich können Arbeitgeberinnen und -geber Mitarbeitenden für besondere persönliche Anlässe – wie Geburtstag, Jubiläum, abgeschlossene Berufsausbildung oder die Geburt eines Kindes – 60 Euro zukommen lassen, ebenfalls lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die Anzahl der Anlässe ist dabei nicht begrenzt, in der Regel wird dieser Benefit bis zu dreimal im Jahr vergeben.“
In der ganz simplen Variante gehen Sie zu einem Kaufhaus, einer Tankstelle oder einem anderen Geschäft Ihrer Wahl und holen dort für Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter einen Gutschein im Wert von maximal 50 Euro, wenn Ihre Belohnung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben soll. Einkaufen und Tanken sind in der Regel beliebte Benefits. Bei letzterem sollte natürlich bedacht werden, ob die oder der Beschenkte überhaupt ein Auto hat.
Wer sich den Weg ins Geschäft und die Auswahl des passenden Gutscheins sparen möchte, kann im Internet nach Anbietern von Universalgutscheinen für Mitarbeitende suchen. Auf diese Weise können Sie oftmals Gutscheine erwerben, die bei dutzenden kooperierenden Marken einlösbar sind – von Möbelhäusern und Bekleidungsgeschäften bis hin zu Restaurants und Wellnessanbietern. Die Gutscheinkarten, die Sie hier erhalten, können Sie in der Regel so gestalten, dass sie mit Logo und Namen Ihres Unternehmens versehen werden und sich Mitarbeitende dadurch noch mehr von Ihnen persönlich beschenkt und wertgeschätzt fühlen. Alternativ gibt es als Spaßfaktor beispielsweise die Möglichkeit, einen Wellness-Gutschein auf eine Badesandale drucken zu lassen. Der Kreativität sind hier kaum Grenzen gesetzt.
2. Erholung schenken
Apropos Badesandale: Auch rund um das Thema Erholung und Urlaub können Sie Ihren Mitarbeitenden, die herausragende Leistung gezeigt haben, etwas Gutes tun. „Jede und jeder Arbeitgebende kann ihren bzw. seinen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern 156 Euro für Urlaub und Erholung zukommen lassen. Hier gilt: brutto ist gleich netto und Arbeitgebende zahlen lediglich eine Pauschalbesteuerung von 25 Prozent“, erklärt Mark Gregg. „Richtig spannend wird es, wenn Sie noch einmal 104 Euro für die Lebenspartnerin/Ehefrau oder den Lebenspartner/Ehemann mit dazugeben und pro Kind 52 Euro. Eine vierköpfige Familie kann auf diese Weise 364 Euro mit brutto gleich netto für Urlaub und Erholung erhalten.“ Glückshormone und Motivation sollten hier also reichlich aktiviert und sogar Fehlzeiten kann auf diese Weise vorgebeugt werden.
3. Mit Vorsorgeleistungen belohnen
Gesunde Mitarbeitende sind auf lange Sicht für jedes Unternehmen ein Gewinn. Wer im Bereich Vorsorgeleistung, etwa rund um etwa das Thema Gesundheit, belohnen möchte, kann bis zu 600 Euro steuerfrei pro Mitarbeitende und Mitarbeitenden investieren. Die Beschenkten können dieses Geld bei zertifizierten Unternehmen ausgeben, die Leistungen zu folgenden Themenfeldern anbieten:
Speziell für das Handwerk gibt es jetzt neue Lösungen, wenn es um Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit geht: Seit Anfang 2020 können Sie Ihren Mitarbeitenden unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 420 Euro steuerfrei ausbezahlen und diesen Steuervorteil zur Finanzierung einer betrieblichen Altersvorsorge nutzen. Durch die Nutzung dieser steuerlichen Freibeträge können, im Zusammenspiel mit der betrieblichen Altersvorsorge, durchschnittlich Beiträge von rund 280 Euro monatlich erzielt werden – ohne Aufwand für Sie selbst und Ihre Mitarbeitenden. Beispiel: Ein 35-jähriger Handwerker kann sich auf diesem Weg eine Altersvorsorge in Höhe von ca. 140.000 Euro aufbauen. Mehr dazu finden Sie beispielsweise unter www.handwerkervorsorge.de, bei unserem Kooperationspartner Signal Iduna oder indem Sie im Internet nach den Begriffen „Altersvorsorge“ oder „Berufsunfähigkeit“ suchen.
4. Ein E-Auto-Abonnement spendieren
Wer es in puncto Belohnung von Mitarbeitenden richtig krachen lassen möchte, für den kann ein Abonnement für Elektro-Autos interessant sein. „E-Autos müssen nur noch mit 0,25 Prozent versteuert werden. Wählt man sie dann noch im Abonnement, wird das für Arbeitgebende wie Arbeitnehmende eine bessere Alternative zum herkömmlichen Firmenwagen“, so Mark Gregg. „Bei diesem Baustein zahlen Mitarbeitende beispielsweise für einen Fiat 500 nur 200 Euro ihres Nettolohnes und haben dafür ein neues E-Auto vor der Tür, ohne weitere Zusatzkosten. Im Sommer ein Cabrio, im Winter ein Allrad-Modell, auch dieser Wechsel ist möglich. Ganz spannend wird es mit Blick auf die Familie: Ehefrau oder Ehemann und beispielsweise zwei Kinder können auch über den Arbeitgebenden E-Autos abonnieren. Damit gibt die oder der Angestellte im oben gewählten Fiat-Beispiel viermal 200 Euro vom Nettolohn aus und fährt damit im wahrsten Sinne des Wortes wesentlich günstiger als mit viermaligem Fahrzeugkauf oder vier Leasingmodellen.“
5. Sachbezüge vergeben
Zu guter Letzt können Portale mit Mitarbeitergutscheinen eine attraktive Alternative in puncto Gehaltserhöhung sein. „Statt den Barlohn zu erhöhen, bei dem unterm Strich doch nicht so viel übrig bleibt, können sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende auf die regelmäßige Vergabe von Sachbezügen, wie etwa Tankgutscheinen, einigen. Diese sind steuerfrei oder steuerbegünstigt und es ist immer wieder erstaunlich, wie viel mehr Netto dabei aus dem Bruttogehalt herauszuholen ist“, so Mark Gregg.