Wenn gute Mitarbeitende kündigen: Warum auch der letzte Eindruck zählt

Redaktion
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Wenn gute Mitarbeitende kündigen, verlieren Unternehmen oft eine wichtige Stütze. Aber wie gehen Arbeitgebende professionell mit scheidenden Arbeitnehmenden um? Wir erklären, warum ein strukturierter Mitarbeiteraustritt wichtig für Ihr Unternehmen und Ihr Image ist und wie Sie langfristig davon profitieren.

Der Arbeitsmarkt ist in Bewegung: Während der Corona-Pandemie haben mehr Menschen den Job gewechselt als zuvor. Diese Entwicklung macht auch vor dem Handwerk nicht Halt – immer mehr Beschäftigte wechseln auch hier ihren Job. Umso wichtiger erscheint für Betriebe daher die bisher oft vernachlässigte Frage "Was tun, wenn gute Mitarbeiter kündigen?" Denn im Gegensatz zum Onboarding fristet das sogenannte Offboarding in den meisten Unternehmen bisher ein stiefmütterliches Dasein. Zeit, das zu ändern – denn wenn das Arbeitsverhältnis professionell und harmonisch endet, profitieren beide Seiten.

Man sieht sich immer zweimal im Leben...

... oder dreimal oder viermal. Die scheidende Mitarbeiterin von heute kann die Auftraggeberin oder Kooperationspartnerin von morgen sein. Die Führungskraft, die nach neuen Herausforderungen sucht, kehrt vielleicht in einigen Jahren wieder zurück zu ihrem alten Arbeitgeber. Mit neuen Kompetenzen, neuen Erfahrungen und Kontakten. Niemand weiß, was die Zukunft bringt, daher sollte man keine Türen zuschlagen, die man später eventuell wieder braucht. 

Vielleicht schmerzt es, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kündigen, weil es gerade in Zeiten des Fachkräftemangels für Arbeitgeber schwierig ist, die Stelle nachzubesetzen. Vielleicht verliert ein Unternehmen einen guten Mitarbeiter an die Konkurrenz. Oder aber das Gegenteil ist der Fall und das Team ist erleichtert, eine unangenehme Person loszuwerden. Das Thema Kündigung ist in der Regel nicht so einfach. Trotzdem sollte man versuchen, das nicht persönlich zu nehmen und Emotionen außen vor lassen. Kündigen gehört zum Arbeitsleben dazu. Viele Karrierecoaches empfehlen sogar, sich alle drei Jahre eine neue Stelle zu suchen, um flexibel zu bleiben. Laut einer Umfrage der Job-Plattform StepStone wechseln 30 Prozent der Fachkräfte ihre Arbeit nach zwei Jahren. Bei einem weiteren Viertel steht nach zwei bis fünf Jahren Betriebszugehörigkeit ein Neuanfang an. 

Damit dass gute Mitarbeiter kündigen, müssen Betriebe also in einem gewissen Ausmaß rechnen. Damit der Abschied möglichst reibungslos klappt, Rechtsstreitigkeiten verhindert werden können und das Arbeitgeberimage profitiert, helfen hier strukturierte Prozesse – ähnlich wie in der Einarbeitungszeit für neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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Was ist zu tun nach einer Kündigung?

Die wichtigsten Aufgabenfelder nach der Kündigung betreffen die Formalitäten und die Kommunikation. Als Arbeitgeber sollten Sie die Kündigung prüfen und eine Kündigungsbestätigung verschicken. Das ist zwar nicht vorgeschrieben, gehört aber zum guten Ton.

Es gibt zwei Arten von Kündigungen: die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung. Für beide gilt, dass sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Eine Kündigung muss schriftlich gestellt werden, eine mündliche Kündigung reicht nicht aus. Bei der ordentlichen Kündigung ist es wichtig, zu kontrollieren, ob die Kündigungsfrist eingehalten ist, sonst ist sie nicht gültig. Wie lange diese Frist ist, hängt vom Arbeitsvertrag ab: Dort können beispielsweise drei Monate, sechs Wochen oder vier Wochen zum Quartalsende festgelegt sein. Es gibt aber auch längere Kündigungsfristen von sechs Monaten oder mehr, sie müssen jedoch vertraglich festgehalten sein. Will ein Mitarbeitender trotzdem früher aus dem Unternehmen ausscheiden, ist ein Aufhebungsvertrag nötig, dem beide Seiten zustimmen.

Wenn die Kündigungsfrist nicht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten und beträgt vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. In der Probezeit sind laut BGB nur zwei Wochen vorgeschrieben. 

Gerade bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung sollte man als Arbeitgeber ebenfalls prüfen, ob die Bedingungen des Arbeitsrechts erfüllt sind. Eine plötzliche große Erbschaft oder ein unschlagbares Jobangebot sind kein triftiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Wenn aber Arbeitsschutz-Standards vom Arbeitgeber nicht eingehalten werden oder das Gehalt eine längere Zeit nicht gezahlt wird, kann ein Betrieb so eine Kündigung aber kaum verhindern. 

Am Arbeitgeberimage arbeiten – bis zuletzt

Mindestens ebenso wichtig wie die Formalitäten sind die sozialen Faktoren und die Kommunikation. Eine gute Führungskraft ist offen für konstruktive Kritik und dafür ist der beste Zeitpunkt, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter kündigt. Denn jetzt ist der oder die Angestellte am ehesten bereit, offen Kritikpunkte anzusprechen. Jetzt muss man nicht mehr befürchten, mit seiner Kritik beim Chef in Schwierigkeiten zu kommen und sich Karrierewege zu verbauen. Ein letztes Mitarbeitergespräch mit dem oder der Vorgesetzten ist hier der richtige Rahmen. Darüber hinaus empfiehlt sich das sogenannte Exit-Gespräch mit einer Person aus der Personalabteilung. Bester Zeitpunkt dafür sind die letzten Arbeitstage und wenn dann der scheidende Mitarbeiter bereits sein Arbeitszeugnis in der Hand hat, muss er auch keine negativen Auswirkungen mehr befürchten. 

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Kündigungsgrund erfragen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kündigen das Arbeitsverhältnis, weil sie mit der Familie wegziehen, weil sie bei einer neuen Stelle ein höheres Gehalt bekommen, neue Aufgaben suchen oder weil sie unzufrieden sind mit den Überstunden, die sie leisten müssen. Ein wichtiger Grund ist auch Unzufriedenheit im Team. Im schlimmsten Fall, wenn die Kündigung mit der Betriebskultur zu tun hat, drohen weitere Weggänge von guten Mitarbeitern.

Ein offenes Gespräch mit der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer über den Kündigungsgrund hat daher mehrere Vorteile. Vielleicht gelingt es Ihnen, den scheidenden Mitarbeiter umzustimmen. Wenn sich organisatorische Probleme aus dem Weg räumen lassen, schaffen Sie es womöglich, die Person zu halten. Sie nimmt vielleicht sogar die Kündigung zurück oder Sie handeln einen neuen Arbeitsvertrag aus. Gute Mitarbeitende zu finden, ist oft nicht einfach und der Bewerbungsprozess kostet ein Unternehmen Zeit und Geld. 

Doch auch wenn es nicht gelingt, die Kündigung abzuwenden oder das gar nicht das Ziel ist, profitiert das Unternehmen von einem sogenannten Austritts- oder Exit-Gespräch. Denn es kann dabei helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen. Damit nicht noch mehr gute Mitarbeiter kündigen. Die Frage nach Verbesserungsvorschlägen und dem persönlichen Eindruck des scheidenden Arbeitnehmers hilft, das Gespräch in die richtige Richtung zu leiten. In immer mehr Betrieben hat die Personalabteilung dafür einen Leitfaden, an dem sie sich orientieren kann. So ein standardisiertes Vorgehen schafft Vergleichbarkeit. Das Exit-Gespräch sollte zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer dazu gehören, ganz egal, welche Seite die Kündigung ausgesprochen hat. Eine vertrauliche Atmosphäre ist Voraussetzung dafür, dass offen und ehrlich auch über kritische Punkte gesprochen werden kann. 

Was Sie in einem Austrittsgespräch abfragen sollten

  • Kündigungsgrund

    Geben Sie dem Mitarbeiter, der gekündigt hat, Gelegenheit, den Grund für seine Kündigung zu erklären, wenn er das will.

  • Verbesserungsvorschläge

    Nehmen Sie das Gespräch als Chance, um herauszufinden, wo Sie besser werden können und wie Sie es in Zukunft besser verhindern können, Top-Mitarbeiter zu verlieren.

  • Arbeitsbedingungen 

    Fragen Sie nach, wie zufriedenstellend die Work-Life-Balance in Ihrem Unternehmen ist, ob flexible Arbeitszeiten umgesetzt werden, wie gut die Infrastruktur ist und was bei der Arbeitsplatzausstattung auf der Wunschliste steht.

  • Hinweise zur Stelle

    Der scheidende Mitarbeiter ist die beste Quelle für die Stellenausschreibung: Was ist wichtig für die Nachfolge? Welche Anforderungen bringt die Stelle mit sich?

  • Vertragliche Fragen

    Stellen Sie sich der konstruktiven Kritik, was den Umgang mit Überstunden angeht, ob das Gehalt zufriedenstellend ist oder ob Home-Office-Regelungen ausreichend sind.

  • Karriereplanung

    Lassen Sie sich berichten, ob der Betrieb aus Sicht der Mitarbeitenden Aufstiegschancen bietet und ob die Fortbildungsmöglichkeiten passend zu den Anforderungen an die Arbeit sind.

  • Arbeitsklima, Unternehmenskultur

    Im vertraulichen Gespräch können Sie erfahren, wie zufrieden der austretende Angestellte mit der Führungskompetenz der Vorgesetzten ist, wie gut das Team zusammenarbeitet, ob ein Klima der Wertschätzung herrscht oder ob fehlende Anerkennung und fehlendes Feedback das Problem war.

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Checkliste Mitarbeiteraustritt

Formalitäten:

  • Kündigung prüfen

  • Kündigungsbestätigung verschicken

  • Resturlaub berechnen, letzten Arbeitstag festlegen

  • Übersicht über ausstehende Zahlungen erstellen

  • Nachbesetzung planen

  • Abgabe von Schlüsseln, Zugangskarten, Laptop, Daten, Werkzeug usw. einleiten

  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen

  • Passwörter ändern, Accounts löschen oder übertragen

Kommunikation:

  • Team-Mitglieder und Vorgesetzte des scheidenden Mitarbeiters informieren

  • Fachliche Übergabe und Know-how-Transfer organisieren

  • Abschieds-Event organisieren

  • Austrittsgespräch führen

  • E-Mail und Telefonnummer an Vorgesetzten umleiten

  • Kunden und Lieferanten über neue Ansprechpartner informieren

  • Interne und externe Inhalte wie Firmenwebseite, Intranet, Kontaktliste und Ähnliches ändern

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Veröffentlicht am 28.01.2022

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