Winterzeit im Betrieb: So schützen Sie Ihr Team vor Unfällen

Redaktion
Oleksandra Silik

Wenn Eisglätte, Dunkelheit und Kälte zusammenkommen, reicht ein Moment der Unachtsamkeit – und schon haben Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall, Ausfälle im Team und viel Organisationsaufwand. Wir zeigen, wie Sie mit einfachen, praxistauglichen Maßnahmen Ihr Team schützen, Risiken senken und rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.

Ob auf der Baustelle, im Lager, in der Werkstatt oder im Freien – im Winter steigt das Risiko für Unfälle rasant. Das stellt Führungskräfte vor ganz konkrete Fragen: Haben Sie die Wege gesichert? Sind alle informiert? Und wissen Sie, was im Ernstfall zu tun ist? Wir haben Expertinnen und Experten zu aktuellen Zahlen, geltenden Regelungen und konkreten Tipps befragt, damit Sie Fehler vermeiden und Ihren Betrieb stabil halten.

Arbeitsunfälle und Wegeunfälle im Winter: Zahlen und Fakten

Arbeitsunfälle und Wegeunfälle sind kein Randthema. Das belegen Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ihnen zufolge ereigneten sich im Jahr 2024 754.660 meldepflichtige Arbeitsunfälle, dazu kamen 173.483 meldepflichtige Wegeunfälle.

Besonders betroffen sind das verarbeitende und das Baugewerbe, Handel und Reparatur sowie Verkehr und Lagerei. Im Fokus stehen dabei vor allem das Handwerk und verwandte Berufe, in denen mit Maschinen und Werkzeugen gearbeitet wird – oft im Freien und unter winterlichen Bedingungen.

Dass schlechte Witterung ein Treiber von Arbeits- und Wegeunfällen ist, belegt auch eine weitere Auswertung der DGUV: Unter 0 °C nehmen Arbeitsunfälle um rund acht Prozent zu, im Vergleich zu Tagen mit milderen Temperaturen zwischen 10 °C und 15 °C.  Wegeunfälle außerhalb des Straßenverkehrs ereignen sich an kalten Tagen sogar fast doppelt so häufig.

Die Unfallmuster in Fakten:

  • Die meisten Arbeitsunfälle passieren während der Kernarbeitszeiten zwischen 8 und 16 Uhr – mit einem Schwerpunkt am Vormittag. Wegeunfälle passieren meistens in den frühen Morgenstunden zwischen 6 und 8 Uhr, wie die DGUV-Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen 2024 zeigt.

  • 84 Prozent aller Knochenbrüche betreffen die Extremitäten. Am häufigsten Finger und Hände (29 Prozent) sowie Füße und Zehen (25 Prozent).

  • Vor allem Stolper-, Rutsch- und Absturzunfälle führen zu Frakturen, die bei Verletzungen an Unterschenkel, Sprunggelenk, Schulter, Unterarm und Lendenwirbelsäule überdurchschnittlich oft in eine Unfallrente münden.

  • Bei circa 20 Prozent der meldepflichtigen Unfälle sind Beschäftigte länger als vier Wochen arbeitsunfähig. Ein kleiner Teil sogar länger als ein halbes Jahr.

Glätte, Dunkelheit, Witterung: Häufige Ursachen für Arbeitsunfälle im Winter

Im Winter überlagern sich mehrere Risikofaktoren. Zu glatten Verkehrswegen kommen schlechte Sicht und längere Dunkelphasen hinzu. Extreme Kälte wirkt dabei doppelt. Sie verschlechtert nicht nur die äußeren Bedingungen: „Niedrige Temperaturen beeinflussen zudem die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, was die Sicherheit der Beschäftigten zusätzlich gefährden kann“, betont Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Statistiken der DGUV zeigen, dass Stolpern, Rutschen und Stürzen zu den häufigsten Unfallursachen zählen, insbesondere in industriellen und öffentlichen Bereichen. Hinzu kommen Unfälle mit Werkzeugen und Maschinen – vor allem mit Handwerkzeugen –, Fehler beim innerbetrieblichen Transport (z. B. mit Flurfördermitteln) sowie herabfallenden Gegenständen. Auch körperliche Überlastung und der Umgang mit chemischen Stoffen spielen eine Rolle. „Wichtig ist, dass Unternehmen und Beschäftigte gemeinsam darauf achten, die Arbeitsbedingungen und das Verhalten den winterlichen Verhältnissen anzupassen”, so Wellnhofer.

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Rolle der Führungskräfte: Arbeitsschutz planen und vorleben

Guter Arbeitsschutz entsteht nicht zufällig, sondern durch die richtige Führung: Wer ein Team leitet, sollte Risiken erkennen, vorbeugen und mit gutem Beispiel vorangehen. Welche Bereiche sind nicht ausreichend ausgeleuchtet? Welche Wege werden bei Eis und Schnee genutzt? Wo gibt es Engstellen, Stufen, Rampen oder Gerüste? Solche Fragen lassen sich idealerweise gemeinsam mit den Teams bei Begehungen vor Ort klären. Kurze Sicherheits-Checks z. B. morgens in der Werkstatt, vor der Abfahrt auf die Baustelle oder bei der Einsatzplanung, schaffen Raum, um auf aktuelle äußere Bedingungen hinzuweisen und etwaigen, witterungsbedingten Herausforderungen umsichtig zu begegnen.

Bei Kälte und Witterung gilt außerdem: Sicherheit geht vor Schnelligkeit. Unter Zeitdruck steigt die Neigung zu riskanten Abkürzungen. Wer Mitarbeitende anweist, auf sichere Wege zu achten, ihr Tempo zu drosseln, rutschhemmende Schuhe sowie geeignete Schutzkleidung zu tragen und Aufwärmpausen ausdrücklich zulässt, setzt ein richtiges Signal. 

 

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Sicher arbeiten trotz Eis und Dunkelheit: So schützen Sie Ihre Mitarbeitenden

Oft genügt eine kleine Nachlässigkeit wie eine vereiste Stufe, eine schlecht beleuchtete Zufahrt oder ein nasser Werkstattboden und schon kommt es zum Ernstfall. Hans-Jürgen Wellnhofer empfiehlt, Betriebe und Baustellen rechtzeitig vorzubereiten: „Die seit August 2025 verfügbare Technische Regel für Arbeitsstätten ‚ASR A5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien‘ unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken durch Witterungseinflüsse systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Die zeitgleich vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) dazu veröffentlichte Empfehlung zur Beurteilung der Gefährdungen durch Kälte enthält dazu passend zahlreiche praktische Maßnahmen, mit denen Tätigkeiten unter freiem Himmel im Winter sicherer werden.“

Tipps für mehr Sicherheit auf Baustelle und im Betrieb

Schon kleine Maßnahmen können Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken in der dunklen Jahreszeit deutlich reduzieren. Die BG BAU gibt dazu folgende Hinweise:

Ausreichende Beleuchtung

Gemäß der Technischen Regel „ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung“ benötigen Verkehrswege eine Helligkeit von mindestens 20 Lux, Arbeitsplätze je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux. Die Beleuchtungsstärke lässt sich mit einem Luxmeter messen.

Sichere Verkehrswege und Arbeitsplätze

Prüfen Sie Wege zur Baustelle und zum Arbeitsplatz regelmäßig und befreien Sie sie bei Bedarf von Schnee, Matsch und Verunreinigungen. „Verkehrswege sollten entwässert und befestigt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Schotter oder rutschhemmende Matten. Auch auf Gerüsten ist für einen rutschfreien Untergrund zu sorgen“, so Wellnhofer. Beim Arbeiten auf Dächern sei es besonders wichtig, Lichtbänder – also lichtdurchlässige Dachflächen, die kein Gewicht tragen, – abzusichern. „Diese müssen abgesperrt, abgedeckt oder mit Netzen gesichert werden, da sie bereits bei einer dünnen Schneedecke nicht mehr erkennbar sind und so zur Absturzfalle werden können.“

Warme Pausenräume und sanitäre Einrichtungen

Beheizte Aufenthaltsräume ermöglichen es Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nasse Kleidung zu wechseln, zu trocknen und sich aufzuwärmen. Laut „ASR A3.5 Raumtemperatur“ sind für Pausenräume und Toiletten Temperaturen von 21 °C erforderlich.

Angepasstes Arbeiten

An kalten Tagen rät der Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, auf lange Tätigkeiten ohne Bewegung und Arbeiten in Zwangshaltungen zu verzichten. „Wenn möglich, sollten sich Beschäftigte bei Arbeiten im Freien abwechseln oder Tätigkeiten in wärmere Bereiche, zum Beispiel ins Gebäudeinnere oder in eine beheizte Fahrerkabine, verlegen“. Auch regelmäßige Arbeitsunterbrechungen zum Aufwärmen seien dann besonders empfehlenswert.

Witterungsangepasste Bekleidung

Neben Jacken, Hosen, Winterschuhen, Mützen und Handschuhen bietet beim Arbeiten im Freien auch Thermounterwäsche zusätzlichen Schutz vor Kälte, Wind und Nässe. Gemäß „DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention“ muss der Arbeitgeber prüfen, ob er geeignete Kälte- und Wetterschutzkleidung bereitstellt.

Fahrzeuge im Wintereinsatz

Winterreifen mit ausreichendem Profil, Frostschutz im Scheibenwischwasser, eine einwandfrei funktionierende Beleuchtung sowie Eiskratzer und Schneebesen sind notwendig. In bergigen Regionen kommen bei Bedarf Schneeketten dazu. 

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Sichere Wegeplanung und Regeln

Wegeunfälle passieren häufig „nebenbei“: zwischen Haustür und Betriebshof, auf dem Parkplatz oder auf dem letzten Stück zum Eingang.

Kleine praktische Tipps helfen, sie zu vermeiden:

  • Schuhwerk und Gehweise

    Rutschhemmende Sohlen mit gutem Profil sind im Winter besonders sinnvoll. An Tagen mit Glättegefahr gilt: mehr Zeit einplanen, kleinere Schritte machen und mit dem ganzen Fuß auftreten.

  • Sichtbarkeit im Straßenverkehr

    Dunkelheit sowie Regen, Schnee und Nebel verschlechtern die Sicht erheblich. Wer zu Fuß unterwegs ist, sollte helle oder retroreflektierende Kleidung tragen. So werden Personen schon aus bis zu 140 Metern Entfernung gesehen; bei dunkler Kleidung oft erst ab rund 25 Metern.

  • Rechte und Schutz bei Wegeunfällen

    Beschäftigte sollten wissen: Stürzen sie auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wichtig ist, nach einem solchen Sturz ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und den Arbeitgeber zu informieren.

Nach Wege- oder Arbeitsunfall: Was tun?

Arbeits- und Wegeunfälle sind meldepflichtig, wenn die betroffene Person infolge des Unfalls mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist (der Unfalltag selbst zählt nicht mit) oder verstirbt. In diesem Fall muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber oder eine bevollmächtigte Person innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Unfalls eine Unfallanzeige (z. B. über das Serviceportal der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften) an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermitteln. In der Regel erhalten auch die zuständige Arbeitsschutzbehörde sowie auf Wunsch die verunfallte Person eine Kopie. Bei schweren Unfällen, Massenunfällen oder erheblichen Gesundheitsschäden ist zusätzlich eine Sofortmeldung erforderlich. 

In der Anzeige werden unter anderem persönliche Daten der verunfallten Person und Angaben zum Arbeitgeber, Zeitpunkt und Ort des Unfalls, genaue Umstände und Verletzungsart dokumentiert.

Ein klar geregeltes Vorgehen im Ernstfall stärkt den Schutz der Beschäftigten und sorgt dafür, dass Arbeits- und Wegeunfälle rechtssicher bearbeitet werden.

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Oleksandra Silik

Veröffentlicht am 12.02.2026

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