Aktuelles Beschäftigungsverhältnis maßgeblich
Für die Steuerfreiheit ist ausschließlich die aktuell ausgeübte Beschäftigung entscheidend. Liegt ein abhängiges Arbeitsverhältnis vor, kann der monatliche Freibetrag von bis zu 2.000 Euro (maximal 24.000 Euro pro Jahr) in Anspruch genommen werden – und zwar unabhängig davon, ob die beschäftigte Person zuvor selbstständig tätig oder verbeamtet war. Auf die Art einer früheren Tätigkeit kommt es somit nicht an.