Aktivrente in der Lohnabrechnung: Besonderheiten bei Arbeitgeberwechsel
Komplexer wird es, wenn das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Monats endet oder ein neuer Job begonnen wird. In diesen Fällen wird der monatliche Freibetrag regelmäßig zeitanteilig gewährt.
Beginnt etwa ein neues Arbeitsverhältnis am 16. eines Monats, bleibt im Lohnsteuerabzugsverfahren grundsätzlich nur ein anteiliger Betrag steuerfrei.
Nimmt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer im laufenden Monat eine neue Beschäftigung auf und bestätigt der neuen Arbeitgeberin oder dem neuen Arbeitgeber schriftlich, dass der Freibetrag in diesem Monat noch nicht in Anspruch genommen wurde, kann der volle monatliche Betrag von bis zu 2.000 Euro steuerfrei berücksichtigt werden. Ohne eine entsprechende Bestätigung erfolgt lediglich eine anteilige Berücksichtigung. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber nimmt die Bestätigung zum Lohnkonto.
Wichtig: Nicht ausgeschöpfte Freibeträge, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht berücksichtigt werden konnten (etwa bei Steuerklasse VI ohne Bestätigung), können im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachträglich geltend gemacht werden.