Neue Formulare kommen später
Zum 1. Januar 2024 wurden die elektronischen Meldeverfahren „Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung“ und „Elektronischer Abruf der zuständigen Krankenkasse“ neu eingeführt. Die entsprechenden Formulare stehen weiterhin noch nicht in der Formularauswahl des SV-Meldeportals zur Verfügung.
Hintergrund: Das SV-Meldeportal ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, alle Inhalte freizuschalten, die als Basis- oder Zusatzmodul nach dem aktuellen Rechtsstand in den elektronischen Meldeverfahren zur Verfügung stehen. Da die beiden genannten Verfahren in den Gemeinsamen Grundsätzen für die Systemprüfung nach § 22 DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) in der aktuellen und zum 1. Juli 2024 gültigen Fassung noch nicht vorgesehen sind, werden diese Verfahren bis zur endgültigen Genehmigung der aktualisierten Grundsätze noch nicht im SV-Meldeportal angeboten.