Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall einen Anspruch auf die gesetzliche Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Dies gilt auch für Arbeitsunfähigkeitszeiten, die während eines Urlaubs im Ausland eintreten – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer kommt seinen Nachweis- und Mitteilungspflichten nach. Bei einer Arbeitsunfähigkeit endet der Urlaub mit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit.