Zwei Frauen arbeiten zusammen in Lagerhalle.

Wahl: Erstattungssatz und Umlage U1 für 2023

Auch zum 1. Januar 2023 haben Betriebe zu beurteilen, ob sie im Jahr 2023 im Umlageverfahren U1 (weiter) umlagepflichtig sind. Bleibt es dabei, können sie noch bis zum 31. Januar 2023 die Höhe des Erstattungssatzes bei der IKK classic für das Kalenderjahr 2023 wählen.

Regelung der Umlagepflicht zur U1

Betriebe, die nicht mehr als 30 anrechenbare Mitarbeitende beschäftigen, unterliegen der Umlagepflicht zur U1 für Krankheitsaufwendungen. Die Beurteilung erfolgt auf Basis der Beschäftigtenzahl des vorangegangenen Kalenderjahres 2022.

Die Feststellung gilt für das gesamte aktuelle Kalenderjahr 2023, auch dann, wenn sich im Laufe des Jahres die Beschäftigtenzahl ändert. Angerechnet werden grundsätzlich alle Beschäftigten, die einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben, außer z.B. zur Berufsausbildung Beschäftigte; Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt.

Der Erstattungssatz U1 bei der IKK classic

Betriebe, die zur U1 umlagepflichtig sind, können bis zum 31. Januar 2023 die Höhe des Erstattungssatzes bei der IKK classic wählen. Dieses Wahlrecht besteht nur zu Jahresbeginn; der Betrieb ist dann im Kalenderjahr 2023 an seine Entscheidung und den entsprechenden Erstattungssatz gebunden.

Die IKK classic bietet zwei verschiedene Erstattungssätze an: Betriebe können zwischen dem allgemeinen Erstattungssatz von 65 Prozent (Umlagesatz 3,1 Prozent) und dem ermäßigten Erstattungssatz von 50 Prozent (2,3 Prozent) wählen.

Unser Tipp: Die Wahlerklärung ist erstmals auch auf elektronischem Wege mit dem Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK) mit Abgabegrund 06 möglich (Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1 mit DBWU). Dies gilt allerdings nur dann, wenn die eingesetzte Entgeltabrechnungssoftware den neuen Datenaustausch zur Errichtung eines Arbeitgeberkontos bereits zulässt.

Minijob-Zentrale mit geänderter Umlage U1

Zum 1. Januar 2023 sind die Umlagebeiträge zur U1 für geringfügig Beschäftigte von 0,9 auf 1,1 Prozent angehoben worden. Die Beiträge zur U2 (Mutterschaftsaufwendungen) der Arbeitgeberversicherung der Minijob-Zentrale betragen seither 0,24 Prozent (0,29 Prozent bis 31. Dezember 2022).

Die Wahlerklärung des Umlagesatzes der IKK classic ist zu finden unter: https://www.ikk-classic.de/assets/11850_ikkc_web_pdf.pdf

Ausführliche Informationen zum Ausgleichsverfahren sind nachzulesen unter: https://www.ikk-classic.de/fk/pw/entgeltfortzahlung/ausgleichsverfahren

Stand: 1. Januar 2023