Pflegereform 2027: Was ist geplant?
Die Pflegereform 2027 sieht zahlreiche Änderungen bei der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung vor. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie Änderungen beim Beitragssatz für bestimmte Versichertengruppen und mögliche zusätzliche Beiträge im Bereich geringfügiger Beschäftigung.
Wichtig: Die meisten Maßnahmen der Pflegereform sind für den 1. Januar 2027 vorgesehen, einzelne Regelungen sollen erst 2028 in Kraft treten. Die folgenden Aussagen basieren auf dem Referentenentwurf vom 4. Juni 2026. Ob und in welcher Form die Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, ist derzeit noch offen.