Kosten für Schulungen tragen Arbeitgeber
Betriebsräte haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen Anspruch auf Schulungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Die Kosten für die Schulungen sind vom Arbeitgeber zu tragen. Dazu zählen auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenz-Seminar, selbst wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Online-Seminar anbietet. Betriebsräte müssen also nicht zwingend ein Online- einem Präsenz-Seminar vorziehen, so ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 7. Februar 2024, 7 ABR 8/23).