Betriebsrat eines Unternehmens während einer Sitzung

BAG-Urteil: Arbeitgeber muss Präsenz-schulung für Betriebsrat zahlen

Arbeitgeber müssen die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für eine externe Schulung von Betriebsratsmitgliedern auch dann übernehmen, wenn die Teilnahme an einem Online-Seminar zu demselben Thema möglich gewesen wäre. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hervor.

Kosten für Schulungen tragen Arbeitgeber

Betriebsräte haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen Anspruch auf Schulungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Die Kosten für die Schulungen sind vom Arbeitgeber zu tragen. Dazu zählen auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenz-Seminar, selbst wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Online-Seminar anbietet. Betriebsräte müssen also nicht zwingend ein Online- einem Präsenz-Seminar vorziehen, so ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 7. Februar 2024, 7 ABR 8/23).

Präsenz- oder Online-Seminar?

In dem konkreten Fall hatte die Personalvertretung einer Fluggesellschaft zwei ihrer Mitglieder an einer mehrtägigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagenschulung Ende August 2021 in Potsdam teilnehmen lassen. Dabei handelte es sich um ein externes Präsenz-Seminar. Die anfallende Seminargebühr übernahm der Arbeitgeber, er verweigerte allerdings die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Begründung: Die Mitglieder der Personalvertretung hätten stattdessen an einem zeit- und inhaltsgleichen Online-Seminar desselben Schulungsanbieters teilnehmen können. In diesem Fall wären weder Kosten für die Übernachtung noch für die auswärtige Verpflegung angefallen. Die Personalvertretung machte dagegen geltend, dass der Arbeitgeber auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu tragen habe, und bekam in den Vorinstanzen Recht.

Spielraum bei Schulungsformat

Wie auch die Vorinstanzen entschied das BAG zugunsten der Personalvertretung und verpflichtete die Fluggesellschaft zur Kostenübernahme. Denn Betriebsräte bzw. Personalvertretungen hätten bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsenden, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasse grundsätzlich auch das Schulungsformat, so die Erfurter Richter. Dem stehe nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenz-Seminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfielen als bei einem Online-Seminar.