Der konkrete Fall
Im vorliegenden Fall ermöglichte eine Arbeitgeberin ihren Beschäftigten die Teilnahme an sogenannten Gesundheitstagen. Dabei wurden von zertifizierten Trainern durchgeführte Kurse, beispielsweise eine Einführung in Nordic Walking, Rückenschule, progressive Muskelentspannung und Ernährungskurse, angeboten. Die Unterbringung der Teilnehmer erfolgte in Hotels und Ferienzentren. Die Kosten für das Seminar, Unterkunft und Verpflegung lagen pro Person bei knapp 300 Euro.
Während die Teilnehmer und die jeweils zuständigen Krankenkassen einen Teil der Aufwendungen trugen, behandelte die Arbeitgeberin die übrigen Zahlungen für die Gesundheitstage als steuerfrei. Das zuständige Finanzamt war der Ansicht, dass sich die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 34 EStG nicht auf die Neben- oder Zusatzleistungen bezögen, und verlangte von der Arbeitgeberin eine Nachzahlung.