Weiterleitung von Arbeitgeberanfragen
Auch Arbeitgeberanfragen, die der Folgekasse vor Abschluss des Kassenwechsels zugehen und zu der keine entsprechenden AU-Daten vorliegen, werden ab dem 1. April 2024 von der Folgekasse elektronisch an die Vorkasse weitergeleitet. Diese beantwortet dann die Anfrage auf Grundlage der ihr vorliegenden AU-Daten. Damit wird auch für die Dauer bis zum Abschluss des Kassenwechsels eine zeitnahe Bereitstellung der eAU-Daten durch die Arbeitgeber ermöglicht.
Hinweis: Es ist somit zukünftig möglich, dass Arbeitgeber von verschiedenen Krankenkassen eine Rückmeldung zu ihrer eAU-Datenabfrage bekommen – auch dann, wenn die Daten nur bei einer Krankenkasse angefragt wurden.
Die „Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Meldung im Rahmen des Datenaustausches elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU)“ des GKV-Spitzenverbandes ist zu finden unter: https://gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/eau/eau.jsp