eAU: Bisherige Praxis
Wechselten Arbeitnehmer bislang während einer AU ihre Krankenkasse und gingen nicht erneut zur Arztpraxis, so erhielt nur die alte Krankenkasse (Vorkasse) per Datenaustausch alle Informationen. Die neue Krankenkasse (Folgekrankenkasse) wurde dagegen nicht automatisch über die laufende AU informiert. Dadurch kam es häufig zu Verzögerungen und Problemen beim Datenabruf der eAU sowie zu manuellem Klärungsaufwand für Arbeitgeber.