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Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung

Damit Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen können, benötigen sie von der IKK classic eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung. Zum 1. Januar 2024 wird auf Grundlage des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes ein elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren eingeführt.

Wofür wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt?

Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben wollen, benötigen in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Damit weist das Unternehmen dem öffentlichen Arbeitgeber nach, dass es zuverlässig und leistungsfähig ist. Mit der Bescheinigung bestätigt die IKK classic ihrerseits, dass der Arbeitgeber seinen Beitrags- und Meldepflichten ordnungsgemäß nachkommt, wie viele Mitarbeiter bei ihr gemeldet sind und dass es keine Rückstände bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge gibt.

Bei wem wird die Bescheinigung beantragt?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss bei jeder Krankenkasse separat beantragt werden, mit der der Arbeitgeber die Beiträge seiner Beschäftigten abrechnet. Auch Nach- bzw. Subunternehmer müssen regelmäßig entsprechende Bescheinigungen anfordern und u. a. belegen, dass ihre Mitarbeiter in der Sozialversicherung angemeldet sind.

Welche Bescheinigungsarten gibt es?

Eine sog. qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ausgestellt, wenn die Beitragsnachweise und Zahlungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung und in den sechs Monaten zuvor vollständig und rechtzeitig abgegeben wurden.

Wenn aktuell zwar keine Beitragsrückstände vorliegen, es aber in der Vergangenheit Probleme mit den Beitragsnachweisen oder/und der Zahlung gab, wird nur eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Für den Fall, dass gerade eine Stundungsvereinbarung läuft, gelten Sonderregelungen.

In jedem Fall wird in der Unbedenklichkeitsbescheinigung die Anzahl der Beschäftigten angegeben, für die der Arbeitgeber an die Einzugsstelle Beiträge abführt.

Elektronische Anforderung

Die zum 1. Januar 2024 vorgesehene Überführung in ein elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren soll zur Automatisierung im Bereich der Entgeltabrechnung beitragen. Der Antrag erfolgt entweder aus dem (zertifizierten und zugelassenen) Entgeltabrechnungsprogramm heraus oder über das neue SV-Meldeportal. Die Rückmeldung erfolgt dann ebenfalls auf diesem Weg.

Mit der Anforderung der Unbedenklichkeitsbescheinigung teilt der Arbeitgeber mit, ob er die Bescheinigung zusätzlich in Englisch benötigt.  Die Bescheinigung kann zudem im „Abonnement“ angefordert werden. Arbeitgeber erhalten dann vor Ablauf der Bescheinigung eine neue übermittelt.

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