Entgeltunterlagen ab 2027 nur noch digital

Redaktion
IKK classic

Die Digitalisierung der Entgeltunterlagen wird ab dem 1. Januar 2027 verbindlich: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen dann sämtliche relevanten Entgeltunterlagen elektronisch führen und aufbewahren. Grundlage hierfür ist § 8 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV).

Bereits seit 2022 besteht grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Führung bestimmter Entgeltunterlagen. Bislang konnten Unternehmen jedoch auf Antrag durch den zuständigen Betriebsprüfungsdienst der Deutschen Rentenversicherung von dieser Verpflichtung befreit werden.

Diese Übergangsregelung endet zum 31. Dezember 2026. Ab 2027 ist eine Befreiung nicht mehr möglich. Damit wird die Führung elektronischer Entgeltunterlagen für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verbindlich.

Welche Unterlagen betroffen sind

Die Verpflichtung umfasst nicht nur klassische Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder die digitale Entgeltabrechnung, sondern auch sogenannte „begleitende Entgeltunterlagen“. Dazu zählen beispielsweise:

  • Befreiungsanträge in der Sozialversicherung

  • Immatrikulationsbescheinigungen von Werkstudentinnen und Werkstudenten

  • Nachweise zur Versicherungsfreiheit

  • Erklärungen von Beschäftigten

  • weitere prüfungsrelevante Dokumente

Diese Unterlagen müssen künftig elektronisch gespeichert, strukturiert abgelegt und bei Betriebsprüfungen jederzeit verfügbar sein.

Anforderungen an Ablage und Dateiformate

Für die elektronische Führung gelten konkrete Vorgaben unter anderem zu Formaten und zur Benennung von Dateien, zu Ordnungssystemen sowie zur Archivierung und Prüfbarkeit.

Die Einzelheiten ergeben sich aus den „Gemeinsamen Grundsätzen“ der Sozialversicherungsträger nach § 9a BVV. Die Deutsche Rentenversicherung wird die Einhaltung dieser Vorgaben künftig im Rahmen von Betriebsprüfungen kontrollieren.

Wichtig: Die Pflicht gilt nur für Unterlagen und Vorgänge ab dem 1. Januar 2027. Eine nachträgliche Digitalisierung älterer Unterlagen ist nicht erforderlich.

Digitale Entgeltabrechnung: Jetzt Prozesse vorbereiten

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten die verbleibende Übergangszeit nutzen, um ihre Prozesse zu überprüfen und rechtzeitig anzupassen. Empfehlenswert ist insbesondere:

  • digitale Personalakten und Ablagestrukturen prüfen,

  • Verantwortlichkeiten festlegen,

  • einheitliche Benennungs- und Archivierungsstandards definieren,

  • externe Lohnabrechnungsdienstleister frühzeitig einbinden.

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Veröffentlicht am 01.06.2026

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