Bereits seit 2022 besteht grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Führung bestimmter Entgeltunterlagen. Bislang konnten Unternehmen jedoch auf Antrag durch den zuständigen Betriebsprüfungsdienst der Deutschen Rentenversicherung von dieser Verpflichtung befreit werden.
Diese Übergangsregelung endet zum 31. Dezember 2026. Ab 2027 ist eine Befreiung nicht mehr möglich. Damit wird die Führung elektronischer Entgeltunterlagen für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verbindlich.