Neue Geringfügigkeitsrichtlinien
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeitsrichtlinien aufgrund der anstehenden Änderungen bei den Minijobs überarbeitet. Die neue Fassung vom 16. August 2022 löst die alten Richtlinien aus dem Jahr 2021 für Sachverhalte ab dem 1. Oktober 2022 ab.
Für Minijobs gilt eine neue Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat. Eine neue gesetzliche Regelung für das unvorhersehbare zweimalige Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (Jahresverdienst von maximal 7.280 Euro) wird ebenfalls eingeführt. Für Minijobber mit einem Arbeitsentgelt von 450,01 bis 520 Euro wird eine bis Ende 2023 befristete Besitzstandsregelung geschaffen.