Zusätzliche Kinderkrankentage
Wie schon 2022 stehen auch im Jahr 2023 jedem Elternteil pro Kind 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld zu, für Alleinerziehende sind es längstens 60 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf höchstens 65 Arbeitstage, Alleinerziehende auf nicht mehr als 130 Arbeitstage.
Unter folgenden Bedingungen können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen Antrag auf Kinderkrankengeld stellen:
- Das Kind ist krank und muss zu Hause gepflegt werden.
- Die Kinderbetreuungseinrichtung (Kindertagesstätte, Kindergarten, Hort, Schule oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen) wurde geschlossen.
- Schul- oder Betriebsferien wurden angeordnet oder verlängert.
- Die Schulpflicht wurde aufgehoben oder der Zutritt zur Kinderbetreuungseinrichtung wurde eingeschränkt.
- Es wurde von einer zuständigen Behörde empfohlen, dass das Kind eine der oben genannten Einrichtungen nicht besuchen solle.
Sonstige Voraussetzungen:
- Der Elternteil ist gesetzlich versichert, beschäftigt und hat selbst Anspruch auf Krankengeld.
- Das Kind ist gesetzlich versichert und jünger als 12 Jahre oder hat eine Behinderung und ist auf Betreuung angewiesen.
- Es gibt niemanden im Haushalt, der das Kind anstelle des Arbeitnehmers betreuen kann.