Was gilt in Deutschland?
Arbeitnehmer in Deutschland, denen gekündigt wird, können innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Die Kündigung gilt als wirksam, wenn dieser Zeitraum verstrichen ist. Grundsätzlich gilt die Frist auch für schwangere Arbeitnehmerinnen, wenn der Arbeitgeber ihnen trotz des besonderen Kündigungsschutzes, der während der Schwangerschaft besteht, kündigt. Erfährt die Frau aber erst einige Zeit nach Erhalt der Kündigung von ihrer Schwangerschaft, so ist eine Kündigungsschutzklage auch noch nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist möglich. Die Frist, um die Zulassung einer solchen späteren Klage zu beantragen, beträgt allerdings nur zwei Wochen.