Anreize für betriebliche Altersversorgung
Das „Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz“ soll u. a. die Förderung von Arbeitgebern verbessern, die ihre Arbeitnehmer mit Beiträgen zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung unterstützen. Aktuell beträgt der Förderbetrag 30 Prozent des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, höchstens 288 Euro. Ab 2025 ist die Ausweitung der Förderung auf 360 Euro vorgesehen. Voraussetzung für die Gewährung des Förderbetrags ist, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn mindestens einen Betrag in Höhe von 240 Euro jährlich an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt. Die Mindesteinzahlung muss weiterhin 240 Euro im Jahr betragen.