Was zählt als Einmalzahlung?
Einmalzahlungen sind Sonderzuwendungen, die zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt aus einem bestimmten Anlass gezahlt werden und nicht einem einzelnen Abrechnungszeitraum zugeordnet sind. Klassische Beispiele sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ein 13. Monatsgehalt oder Gewinnbeteiligungen. Grundsätzlich unterliegen diese Zahlungen der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.