Auswirkung auf Kürzungen der Verpflegungspauschalen
Die geplante Anhebung wirkt sich automatisch auf die ggf. erforderliche Kürzung der Verpflegungspauschalen aus, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Auswärtstätigkeiten eine Mahlzeit gewährt. Dann müsste je nach Mahlzeit eine Kürzung um 6 bzw. 12 Euro erfolgen.