Frau sitzt mit Verpflegung im Zug

Neue Verpflegungs-pauschalen ab 2024 geplant

Die Verpflegungspauschalen für inländische Dienstreisen des Arbeitnehmers sollen ab 2024 angehoben werden. Dies geht aus dem Referentenentwurf für das sog. Wachstumschancengesetz hervor, den das Bundesfinanzministerium (BMF) am 14. Juli 2023 veröffentlicht hat. Dieses enthält, ähnlich wie ein „Jahressteuergesetz“, viele Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen.

Die Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat bleibt abzuwarten.

Die Verpflegungs-pauschalen sollen ab 2024 wie folgt steigen:

  • Für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, von 28 auf 30 Euro.

  • Für den An- oder Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, dem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet, von jeweils 14 auf 15 Euro.

  • Für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, von 14 auf 15 Euro.

Auswirkung auf Kürzungen der Verpflegungspauschalen

Die geplante Anhebung wirkt sich automatisch auf die ggf. erforderliche Kürzung der Verpflegungspauschalen aus, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Auswärtstätigkeiten eine Mahlzeit gewährt. Dann müsste je nach Mahlzeit eine Kürzung um 6 bzw. 12 Euro erfolgen.

Ziele des Wachstumschancengesetzes

Mit dem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, wie es im vollen Wortlaut heißt, will die Bundesregierung die Liquidität der Unternehmen verbessern und Impulse setzen, damit sie dauerhaft mehr investieren können. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Wachstumschancen und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Außerdem will das Bundesfinanzministerium das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfachen und vor allem kleine Unternehmen von Bürokratie entlasten.

Der Referentenentwurf ist zu finden unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/