Schutz der Solidargemeinschaft
Die Höhe des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts (JAE) entscheidet über den krankenversicherungsrechtlichen Status von Arbeitnehmern. In unserem dualen System stellt die JAE-Grenze ein wesentliches Instrument zur Abgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung dar – und dient so der Stärkung der Solidargemeinschaft in der GKV. Anzuwenden ist in aller Regel die allgemeine JAE-Grenze, oder aber die besondere in bestimmten Bestandsschutzfällen. Für das Kalenderjahr 2024 sind die Grenzen auf dem Verordnungswege festgesetzt worden auf 69.300 EUR (allgemeine) bzw. 62.100 EUR (besondere).
Mit dem JAE-Rechner ist eine Feststellung übrigens nicht nur für das aktuelle Kalenderjahr möglich, sondern auch für die letzten vier Jahre davor. Hintergrund sind die Zeitabstände, in denen die Deutsche Rentenversicherung mindestens Betriebsprüfungen durchführt.