Gesetzliche Grundlage
Der § 95a SGB IV verpflichtet die SV-Träger, den Arbeitgebern eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch zur Verfügung zu stellen.
Über viele Jahre wurde dieser Auftrag von den Krankenkassen mit sv.net erfüllt. Bis einschließlich Februar 2024 wird sv.net noch in der aktuellen Version 23.0 – ohne Aktualisierungen – zur Verfügung stehen. Allerdings wird bereits ab 1. Januar 2024 nur noch eine eingeschränkte Nutzung möglich sein, die sich insbesondere auf Datenrückmeldungen beschränkt, die nur noch über das SV-Meldeportal abrufbar sein werden.