Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 3. November 2023 (IV C 5 – S 2361/19/10008 :010) den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 veröffentlicht.
Wichtig: Das BMF weist darauf hin, dass sich gegenüber dem ersten Entwurf des Programmablaufplans 2024 (Stand: 19. September 2023, auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) Änderungen mit Bezug auf den durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (1,7 statt 1,6 Prozent) ergeben haben.