Kollegen essen zusammen in der Kantine

Voraussichtliche Sachbezugs-
werte für 2024

Die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das nächste Jahr liegen vor. Grundlage ist die „Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“. Die Werte für freie Verpflegung und freie Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und steigen im Vergleich zum Vorjahr erneut an. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Entwicklung der Verbraucherpreise als Grundlage

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Entwurf der „Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ veröffentlicht. Damit sollen die Werte für Verpflegung und Unterkunft an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst werden. Der Verbraucherpreisindex für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2023 um 8,4 Prozent, der Wert der Verbraucherpreise für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe um 5,0 Prozent gestiegen.

Verpflegung

Der monatliche Wert für freie Verpflegung soll ab 1. Januar 2024 313,00 Euro betragen (2023: 288,00 Euro). Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten müssen also dann monatlich 65,00 Euro (2023: 60,00 Euro) für Frühstück und monatlich 124,00 Euro (2023: 114 Euro) für Mittag- oder Abendessen angesetzt werden.

Unterkunft und Miete

Der Monatswert für freie Unterkunft wird voraussichtlich bei 278,00 Euro liegen (2023: 265,00 Euro). Dies sind pro Kalendertag dann 9,27 Euro (2023: 8,83 Euro).

 

Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte (prozentuale Abschläge).

Der Wert der Unterkunft kann mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der vorstehende Wert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Ist im Einzelfall die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung monatlich mit 4,89 Euro (2023: 4,66 Euro) je Quadratmeter, bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 4,00 Euro (2023: 3,81 Euro) je Quadratmeter bewertet werden.

  • Der Entwurf der „Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ kann über den Button heruntergeladen werden.

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