Gesetzliche Definition
Ein Saisonarbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, der für eine versicherungspflichtige, auf bis zu acht Monate befristete Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland kommt, um mit seiner Tätigkeit einen jahreszeitlich bedingten, jährlich wiederkehrenden erhöhten Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers abzudecken (vgl. § 188 Abs. 4 Satz 6 SGB V).