Bei den Rechengrößen in der Sozialversicherung handelt es sich um wichtige Kenngrößen für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht, wie beispielsweise die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Werte werden jährlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen per Verordnung durch das BMAS festgelegt.
Die maßgebenden Rechengrößen für das Jahr 2023 werden bestimmt, indem die Werte für das Jahr 2022 mit der Lohnentwicklung im Jahr 2021 fortgeschrieben werden. Dafür ist je nach Rechengröße die Lohnzuwachsrate für die alten Bundesländer oder für Deutschland insgesamt zu berücksichtigen. Im Jahr 2021 betrug die Lohnzuwachsrate in den alten Bundesländern 3,31 und in Deutschland insgesamt 3,30 Prozent.