
Die maßgebenden SV-Rechengrößen für das Jahr 2024 werden bestimmt, indem die Werte für das Jahr 2023 mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (Lohnzuwachsrate) im Jahr 2022 fortgeschrieben werden. Je nach Rechengröße ist die Lohnzuwachsrate für die alten Bundesländer oder für Deutschland insgesamt zu berücksichtigen. Im Jahr 2022 betrug die Lohnzuwachsrate in den alten Bundesländern 3,93 und in Deutschland insgesamt 4,13 Prozent.