Gut zu wissen
Die Kosten für die betriebliche Gesundheitsförderung der Beschäftigten sind für Arbeitgeber jährlich bis zu 500 Euro pro Beschäftigtem frei von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben. Die Grenze markiert einen Freibetrag – nicht aber eine Obergrenze. Arbeitgeber können auch mehr für die Gesundheit pro Mitarbeiter ausgeben, zahlen dann aber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die Kosten eines Gesundheitskurses teilt der Arbeitgeber auf die Anzahl der Teilnehmer auf. Frei von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben sind gesundheitsfördernde Maßnahmen des Arbeitgebers dann, wenn sie dem Leitfaden Prävention „Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §§ 20 und 20 a SGB V“ entsprechen.