Als Chef krank: Wie sollten Betriebsinhaber für längere Ausfälle vorsorgen?

Redaktion
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Ein Unfall, eine schwere Krankheit, ein Notfall – ein Ausfall von Chefin oder Chef kann schon nach wenigen Tagen schwierig für das Unternehmen werden. Wir erklären, wie Firmeninhaber frühzeitig vorsorgen sollten, damit der Betrieb trotzdem reibungslos weiterläuft. Außerdem: welche Vertretungsvollmachten wichtig sind und was in einen Notfallordner gehört.

Solange man als Chefin oder Chef jeden Tag nach dem Rechten sehen kann, läuft der Betrieb. Aber was, wenn man sich unersetzlich gemacht hat und dann plötzlich krank wird, ausfällt oder sogar stirbt? Wenn Sie allein über alle Kontakte, Schlüssel, Zugangsdaten zu Computern oder Vertragsunterlagen verfügen und das Wissen über alle Abläufe haben? Dann kann ein Unternehmen stark ins Wanken geraten und seine Existenz schnell gefährdet sein. Rechnungen müssen bezahlt, Gehälter von Mitarbeitenden überwiesen, Absprachen mit Kunden eingehalten werden und vieles mehr muss passieren, damit die Arbeit nicht liegen bleibt. 

Vertretungsvollmachten und Notfallplan: Warum so wichtig?

Wer einen Betrieb leitet, sollte sich daher der Verantwortung bewusst sein, die er oder sie auch im Falle von Krankheit und Unfall gegenüber dem Unternehmen und den Arbeitnehmenden hat. Dazu gehört, dass der Chef oder die Chefin eine vertrauenswürdige und fachlich geeignete Person als Stellvertretung bestimmt und für den Fall der eigenen Krankmeldung mit entsprechenden Vertretungsvollmachten ausstattet. In einem Notfallplan wird schriftlich festgehalten, welche Aufgaben wer übernehmen soll. So ein Notfallplan gibt den Mitarbeitenden Sicherheit und sollte mit ihnen besprochen werden, gerade wenn es um die Fragen der Zuständigkeiten geht. Außerdem ist es wichtig, dass er immer aktuell bleibt, etwa bei Personalwechsel. Ein Notfallplan, der veraltet in einer Schublade vergessen wird, hilft im Ernstfall wenig.

Vorsorge

Kostenübernahme des Gesundheits-Check-ups

Der Gesundheits-Check-up ist eine Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten. Bis zum 34. Lebensjahr können Versicherte diese als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse einmalig in Anspruch nehmen. Danach jedes dritte Jahr. Mehr zum Gesundheits-Check-up

Was gehört in einen Notfallplan?

Erklärung der wichtigsten Abläufe, Zuständigkeiten, Vorbereitungsmaßnahmen und Informationen

  • Wer übernimmt in einem Notfall welche Aufgaben?

  • Wer ist zu informieren?

  • Wer darf Aufträge annehmen?

  • Wer hat welche Vollmachten?

  • Wer übernimmt die Materialbeschaffung?

  • Wer überwacht den Zahlungsverkehr?

  • Wo befinden sich die nötigen Informationen?

    Das Deutsche Handwerksinstitut bietet eine sehr detaillierte Checkliste an, mit der sich so ein Notfallplan erstellen lässt.

    Notfallplan für den Ausfall der Betriebsleitung

Als Chef krank: Wozu ein Notfallordner?

Während ein Notfallplan im Vorfeld allen Beteiligten bekannt sein sollte, ist ein Notfallordner sensibler. Er enthält alle wichtigen Unterlagen, die für den Betriebsablauf und die Rechtsgeschäfte nötig sind. So kann sich die stellvertretende Person schnell einen Überblick verschaffen und verliert keine wertvolle Zeit, wenn die Chefin oder der Chef ausfällt. Weil darin aber alle Informationen über den Betrieb gesammelt sind, braucht dieser Ordner einen sicheren Aufbewahrungsort, der nur engen Familienmitgliedern und dem Stellvertreter oder der Stellvertreterin bekannt ist.

Die Notfall-Stellvertretung im Betrieb sollte bestenfalls kein Angehöriger übernehmen. Denn im Falle einer schweren Krankheit und besonders im Todesfall ist die Unternehmer-Familie mit vielen herausfordernden Aufgaben beschäftigt, sodass ein Außenstehender die Abläufe im Geschäft oft besser führen kann. Geeignet ist dafür eine Person aus der Mitarbeiterschaft, die das Vertrauen ihres Arbeitgebenden genießt.

Eine klare Befugnis als Interims-Manager sorgt hierbei für Klarheit. Um für Rechtssicherheit in so einem Fall zu sorgen, kann ein Gang zum Notariat nötig sein. Hier können Unternehmer beispielsweise eine Generalvollmacht beglaubigen lassen.

Gerade weil Handwerksbetriebe oft Familienbetriebe sind, gehört auch die Frage nach der Nachfolge und der Rolle der Kinder frühzeitig geregelt. Denn wenn es keine geordnete Übergabe gibt, muss im Fall einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit die Nachfolge schnell und ohne tiefergehende EInarbeitung geregelt werden. 

Was gehört in einen Notfallordner?

  • Allgemeine Informationen:

    • Versicherungsunterlagen
    • Verträge
    • Kontakte zu Geschäftspartnern
    • Kontakte zu Steuerberatern
    • Kontakte zu Anwälten
    • Vollmachten
    • Schweigerechtsentbindung für den Arzt

  • Aktuelle Informationen:

    • Projektübersichten
    • Betriebswirtschaftliche Auswertung
    • Jahresabschlüsse

  • Zugangsdaten:

    • Bankdaten
    • PIN-Codes
    • Passwörter für PC, Programme usw.

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Zu den Gesundheitstagen

Experte: Tipps zur Notfallvorsorge für Betriebsinhaber

Martin Stadie unterstützt als Betriebsberater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg Handwerksbetriebe bei der Notfallplanung und gibt Hilfestellung in Krisensituationen. Seine Tipps für eine gute Vorbereitung:

  • Martin Stadie unterstützt als Betriebsberater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder), Region Ostbrandenburg, Handwerksbetriebe bei der Notfallplanung und gibt Hilfestellung in Krisensituationen. Seine Tipps für eine gute Vorbereitung: 

  • Eine schwere Krankheit oder der Tod des Chefs oder der Chefin stellt einen Betrieb plötzlich vor große Herausforderungen. Was passiert, wenn es für diesen Fall keine Vorsorge gibt?

    Unvorhergesehene Ereignisse wie ein Unfall, eine plötzlich auftretende schwere Krankheit oder sogar der Tod des Inhabers, können dazu führen, dass ein Betrieb handlungsunfähig werden kann. Denn Rechnungen und Löhne müssen überwiesen werden, Materialbestellungen sollten ausgelöst werden können, Angebots- und Vertragsverhandlungen sollten weitergeführt werden.

    Aber wo befinden sich Zugangscodes, Vollmachten und Verträge? Und wer ist bevollmächtigt, die Chefin oder den Chef zu vertreten? Sind diese und weitere Fragen nicht geklärt, können schon wenige Tage Abwesenheit zur Existenzbedrohung des Betriebes führen. Für diese Situationen ist es wichtig, sich und den Betrieb für den Notfall richtig abzusichern. Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin sollte sich daher die Zeit nehmen und sich individuell dazu Gedanken machen.

  • Wie schätzen Sie das Verständnis in den Handwerksbetrieben für diese Vorsorge ein? Beschäftigen sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer damit?

    Handwerksbetriebe agieren in der Regel sehr weitsichtig, wenn es um die klassische Unternehmensführung geht. Viele Betriebe haben in den vergangenen Jahren zudem Maßnahmen zur betrieblichen Absicherung und privaten Vorsorge umgesetzt. 

    Leider verlieren gerade kleinere Handwerksbetriebe das Thema der Vorsorge im Tagesgeschäft zu oft noch aus den Augen. Die Aufgabe der Betriebsberater ist es daher, immer wieder über mögliche Vorsorgemaßnahmen zu informieren. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) stellt zusätzlich einen Notfallordner zur Verfügung und bietet dazu eine umfassende Beratung an. Der Notfallordner umfasst zahlreiche Formulare und Muster, sowohl für den betrieblichen als auch für den privaten Bereich. Auf dieser Grundlage kann jede Unternehmerin bzw. jeder Unternehmer ein auf sich und das eigene Unternehmen zugeschnittenes Konzept entwickeln. 

Kuren

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  • Was gehört unbedingt zur Vorsorge für so einen Ausfall dazu?

    Eine umfassende Antwort auf diese Frage wäre sehr komplex. Grundsätzlich sollten so schnell wie möglich Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, die eine sichere und auf einen längeren Zeitraum ausgerichtete Betriebsfortführung ermöglichen, falls die Inhaberin oder der Inhaber von jetzt auf gleich ausfällt. Dazu zählen in erster Linie, dass eingewiesene Personen auf alle unverzichtbaren Daten zugreifen können. Alle wichtigen Ansprechpartner (etwa Steuerberatung, Rechtsanwalt, Finanzamt, Kreditinstitut, Lieferanten) sollten namentlich und mit Kontaktmöglichkeiten an einem festen Ort hinterlegt sein. Es sollte zudem eine weitere Kontovollmacht im Unternehmen vorhanden sein, um durchgehend beispielsweise Materialien und Löhne bezahlen zu können. 

  • Welchen rechtlichen Fragen sollen vorab geklärt sein?

    Für alle rechtlichen Fragen sollten sich Betriebsinhaberinnen und -inhaber generell juristische Unterstützung einholen. Gemeinsam könnten dann für den betrieblichen Bereich beispielsweise Handlungsvollmachten vergeben oder Prokuristen bestellt werden. Bei der Hausbank kann eine zusätzliche Kontovollmacht hinterlegt werden.

    Im Rahmen der privaten Vorsorge sollte rechtzeitig über Vorsorgevollmachten oder Betreuungs- und Patientenverfügungen nachgedacht werden. Zudem kann jederzeit ein Testament aufgesetzt werden. Notarielle Beratung wäre für die letztgenannten Beispiele empfehlenswert. 

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Veröffentlicht am 09.08.2022

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